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Anrecht oder Pflicht zum Homeoffice?

Coronavirus - Homeoffice Anrecht oder Pflicht?
COVID-19 und Job Teil 1

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Das Coronavirus hat das öffentliche und auch das Arbeitsleben im Griff. Gerade bei Arbeitnehmern tauchen zahlreiche Fragen auf. Ein wichtiges Thema ist das Homeoffice. Darf mich der Arbeitgeber ins Homeoffice zwingen oder habe ich ein Anrecht auf Homeoffice, wenn ich aus Angst vor einer Ansteckung nicht ins Büro gehen möchte?

Darf ich aus Angst vor dem Corona Virus nicht zur Arbeit gehen und habe ich einen Anspruch auf Homeoffice?

Auch in Corona-Zeiten existiert kein Recht auf Homeoffice wegen Angst vor Ansteckung. Die bloße Angst vor einer Ansteckung berechtigt die Arbeitnehmer nicht dazu, präventiv oder aus reinem Selbstschutz nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. Machen sie es trotzdem, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen oder sogar kündigen.

Dem Arbeitgeber trifft aber auch die Verpflichtung, im Falle einer angeordneten Anwesenheitspflicht für ausreichend sichere Arbeitsplätze zu sorgen. Beispielsweise muss ein ausreichender Sicherheitsabstand gewährleistet sein, insbesondere in Großraumbüros. Die Mitarbeiter sollten sensibilisiert, entsprechende Hygienevorgaben beachtet werden und bestenfalls sollten Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden.

Im Falle einer angeordneten Ausgangssperre, darf der Arbeitgeber nur die Arbeitnehmer ins Büro einberufen, die zwingend notwendig anwesend sein müssen. In diesem Fall muss der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen Passierschein ausstellen.

Homeoffice scheitert aber nicht immer nur am Willen des Arbeitgebers, sondern häufig fehlen auch die technischen Voraussetzungen, dass alle Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten können. Insbesondere wenn die Firmenserver nicht darauf ausgelegt sind, eine großen Anzahl an gleichzeitigen Fernzugriffen zu bearbeiten.

YouTube Video: 7 Fragen zum Coronavirus - Homeoffice - Arbeitszeiten - Kinderbetreuung - Quarantäne - Dienstreisen
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Kann mich mein Arbeitgeber zum Homeoffice zwingen?

Nicht ohne weiteres. In den meisten Arbeitsverträgen ist eine konkrete „Betriebsstätte“ definiert, an der die Arbeitsleistung erbracht werden muss. Wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung zum Homeoffice enthalten ist, kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht alle Arbeitnehmer per Anweisung ins Homeoffice beordern. Die Arbeitnehmer müssen Ihre Zustimmung erteilen, wenn sie längere Zeit im Homeoffice arbeiten sollen.

Existiert aber ein Homeoffice Regelung im Arbeitsvertrag, kann sich der Arbeitgeber darauf berufen. Der Arbeitgeber muss dann aber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer über die notwendige technische Ausstattung (PC, Bildschirm, Mouse, Tastatur, Laptop, Datenverbindung etc.) und Arbeitsmaterialien verfügt, um die Arbeiten im Homeoffice zu erledigen. Der Arbeitnehmer muss sich den Laptop und Co. nicht selbst zulegen, dafür muss der Arbeitgeber sorgen.

Welche Arbeitszeiten gelten im Homeoffice?

Auch im Homeoffice gelten generell weiterhin die bisher vereinbarten Arbeitszeiten. Selbstverständlich können Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch abweichende Arbeitszeiten vereinbaren. Das macht insbesondere dann Sinn, wenn der Arbeitnehmer zu Hause sich parallel um die Kinder kümmern muss.

Selbstverständlich sind auch im Homeoffice die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Nur weil man sich im Homeoffice befindet, kann der Arbeitgeber nicht fordern, dass Sie nun regelmäßig mehr als 8 Stunden am Tag arbeiten.

Coronavirus ☣️ Kinderbetreuung, Quarantäne, Dienstreisen und Urlaub

könnt ihr in diesem Artikel "COVID-19 und Job Teil 2" nachlesen.

Ansprechpartner

Tobias Röttger
Rechtsanwalt LL.M. Medienrecht

Rechtsanwalt Röttger ist Gründer und Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte. Tobias Röttger hat sich konsequent auf das geistige Eigentum, Social Media, die Persönlichkeitsrechte, Medienrecht und sich die daraus ergebenden Datenschutzprobleme fokussiert. Rechtsanwalt Röttger ist zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV©.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
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