Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Kritik am Begriff „Indianer“ berechtigt ist und wenn ja, was die Rechtsfolgen davon wären.
Darf das Wort „Indianer“ etwa nicht mehr verwendet werden?
Um was geht es?
In letzter Zeit ist in der Öffentlichkeit die Diskussion entfacht, ob der Begriff „Indianer“ aus rechtlichen Gründen nicht mehr verwendet werden darf.
So hatte die Bündnis Grünen Politikerin Jarasch etwa beim Landesparteitag erzählt, dass sie als Kind gern Indianerhäuptling werden wollte, wofür sie heftig kritisierte wurde, da dieser Begriff Angehörige indigener Stämme kränken könne.
Vergleichbarer Kritik war die Moderatorin Annemarie Carpendale ausgesetzt, nachdem sie in der Karnevalszeit ein Foto von sich im Indianer Karnevalskostüm auf der Plattform Instagram postete.
Definition Indianer
Ausgangspunkt ist die Frage, was unter dem Begriff „Indianer“ zu verstehen ist.
Laut Duden ist ein Indianer ein Angehöriger, der in zahlreiche Stämme verzweigten Ureinwohner Amerikas.
Die Bezeichnung geht auf ein Missverständnis Christoph Kolumbus zurück, der die Ureinwohner Amerikas so benannt hatte, weil er glaubte, in Indien gelandet zu sein.
Ist die Bezeichnung Indianer eine rassistische Beleidigung?
Eine rassistische Beleidigung im rechtlichen Sinne - auch rassistische Diskriminierung genannt -, ist eine Herabwürdigung oder Ungleichbehandlung einer Person, aufgrund ihrer äußerlichen Erscheinung oder Herkunft.
Maßgebend sind hierbei vor allem der allgemeine Sprachgebrauch und der Zusammenhang der Äußerung im konkreten Einzelfall.
Wird ein einzelnes Wort im allgemeinen Sprachgebrauch bereits als diskriminierend verstanden und fehlt sonst jeglicher Sachzusammenhang, so ist die Äußerung unzulässig.
Ein Beispiel hierfür ist der Begriff des „Niggers“, der als rassistische Beleidigung gilt. Denn bei dieser Bezeichnung steht die negative Konnotation im Vordergrund, dass dunkelhäutige Menschen minderwertig oder nicht gleich zu hellhäutigen Menschen sind.
Anders ist es bei Begriffen, die nicht schon allein nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der Herabwürdigung einer Person dienen.
Hierbei ist vielmehr der Kontext, in dem ein Begriff verwendet wird, entscheidend.
So ist der Begriff des „Schwarzen oder Negro/Neguru“ für sich genommen noch nicht abwertend zu verstehen, wenn er wertungsfrei, also nur feststellend verwendet wird.
Diese Maßstäbe sind auch auf den Begriff „Indianer“ anzulegen.
Der Begriff Indianer wird im allgemeinen Sprachgebrauch nicht bereits als solcher als Herabwürdigung einer Person verstanden, sondern wird vielmehr häufig mit positiven Aspekten wie der Naturverbundenheit oder außerordentlicher Tapferkeit verbunden. Insbesondere ist das Sprichwort „Indianer kennen keinen Schmerz“ in der Gesellschaft geläufig, der Indianern besondere Stärke zuweist.
Anders bei Bezeichnungen wie „Rothaut oder Wilde“, mit welchen eine negative Konnotation verbunden wird und die deshalb den Tatbestand der diskriminierenden Beleidigung erfüllen.
Ebenso wird der Begriff im deutschen Sprachgebrauch häufig mit der „Kunstfigur“ aus Filmen, Comics und Wild-West-Shows assoziiert, die mit ihrem Federschmuck und Kriegsbemalungen Stereotypen bedient.
Diese stereotypische Darstellung hat wiederrum diskriminierende Auswirkungen auf diejenigen indigenen Bevölkerungsgruppen, deren reichhaltige Kulturen auf eine einzige Klischeevorstellung reduziert werden. Gegenüber diesen Gruppen wäre die Verwendung des Begriffs unzulässig, wenn damit einzig und allein zum Ausdruck gebracht würde, dass ein „Indianer“ ein mit Feder-schmuck und Kriegsbemalung gekennzeichneter Mensch sei.
Ist die Bezeichnung Indianer eine Volksverhetzung?
Den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB erfüllt derjenige, wer in geeigneter Weise
- den öffentlichen Frieden, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet.
Da die Bezeichnung „Indianer“ im allgemeinen Sprachgebrauch gerade nicht ausschließlich zur Herabwürdigung einer Person benutzt wird, sondern erst im Kontext zu einer rassistischen Beleidigung führen kann, erfüllt die Zuordnung einer Person zur Gruppe der Indianer noch nicht den Tatbestand der Volksverhetzung, bei der Einzelne wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Gruppe böswillig verächtlich gemacht werden.
Mache ich mich strafbar, wenn ich das Wort Indianer ausspreche?
Nach den angeführten Maßstäben hat die Bezeichnung „Indianer“ im deutschen Sprachgebrauch an sich noch keinen herabwürdigenden Charakter und erfüllt damit nicht den Straftatbestand der Beleidigung gemäß § 185 StGB. Wird die Bezeichnung allerdings in einem herabwürdigenden Kontext mit einer negativen Konnotation gebraucht, kann die Schwelle einer Strafbarkeit nach § 185 StGB erreicht sein.
Muss die Bezeichnung Indianer nun überall gestrichen werden?
Müssen Kunstwerke wie Filme, Bücher oder Musikstücke, in denen Indianer vorkommen, nun abgeändert werden?
Die Native American Association of Germany e.V betont hierzu auf ihrer Website, dass die Gemeinschaft zwischen den Kulturen Brücken und keine Mauern bauen wolle und verneint rassistische Absichten von Personen, die sich an Karneval als „Indianer“ verkleiden.
Denn es gehe der Vereinigung nicht um die Bezeichnung „Indianer“ an sich, sondern vielmehr um das stereotypische Bild, das von ihrer Kultur erzeugt werde. Entscheidend sei ein reflektierter Umgang mit der weitrechenden indigenen Kultur.
Im Bewusstsein, dass die Verkleidung mehr der Darstellung einer Kunstfigur, als der Wirklichkeit entspricht und mit dieser Figur kein abwertender Charakter dargestellt wird, ist gegen die Kostümierung als Indianer an Karneval und Fastnacht nichts einzuwenden.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der bloße Begriff „Indianer“ an sich weiterhin verwendet werden darf und etwa auch eine Verkleidung als Indianer weiterhin möglich ist.
Allerdings ist dabei dem Sachzusammenhang, in dem der Begriff verwendet wird, entscheidende Bedeutung beizumessen.
Eine Herabwürdigung, stereotypische Verwendung oder Diskriminierung sollte in keinem Fall stattfinden.
Das gilt übrigens für alle Menschen und Völker.
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