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dpa-Interview zum Thema "Kinderbilder im Internet"

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Kinderbilder im Internet - Sollen Eltern Fotos ihrer Kinder online stellen auf Facebook, Instagram und Co.? Welche Gefahren und Risiken gibt es?

Wenn Kinderbilder im Netz verbreitet werden, stellen sich immer wieder die gleichen Fragen: Dürfen Eltern das? Müssen die Kinder gefragt werden, bevor die Bilder auf Facebook landen? Können die Eltern von den eigenen Kindern verklagt werden? Diese und andere Fragen wurden im dpa-Interview beantwortet. Das Interview wurde in verschiedenen Medien publiziert. Stellvertretend verweisen wir an dieser Stelle auf die Badische Zeitung.

Zur Info:

Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte, die zu schützen sind. Genau wie bei Erwachsenen, dürfen daher keine Bilder von Kindern veröffentlicht und verbreitet werden, wenn hierfür keine Einwilligung vorliegt. Grundsätzlich muss mindestens ein Teil der sorgeberechtigten Eltern in die Veröffentlichung und Verbreitung eines Kinderfotos einwilligen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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