Vor dem Landgericht Wiesbaden konnten wir für einen Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen ehrenrührigen Äußerungen auf einem Instagram Profil erreichen. Zwischen der Antragstellung und dem Erlass der einstweiligen Verfügung vergingen weniger als 24 Stunden.
Inhaltsverzeichnis
Diffamiert und herabgesetzt
Das Landgericht Wiesbaden gab dem Antrag vollumfänglich statt, da die Persönlichkeit und die Ehre des Antragstellers verletzt wurden. Die Antragsgegnerin verbreitete unwahre Tatsachen über ihr Instagram Profil, die unseren Mandanten betrafen. Zudem wurde unser Mandant diffamiert und herabgesetzt, ohne jede Auseinandersetzung zu einem Sachthema.
Eine außergerichtliche Kontaktaufnahme zu der Rechtsverletzerin blieb erfolglos. Daher war der Antrag auf Erlass einer etwaigen Verfügung geboten.
Der Streitwert wurde auf 10.000 € festgesetzt. Das Gericht hatte die Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung erlassen.
Welche Bedeutung hat der Fall?
Es ist erfreulich, dass die Gerichte nach wie vor in dringenden Fällen einstweilige Verfügungen auch ohne mündliche Verhandlung erlassen. Tatsächlich sind die Gerichte angehalten, mündliche Verhandlungen auch in den Eilverfahren durchzuführen, damit der/die AntragsgegnerIn ebenfalls angehört werden kann. Lediglich in sehr dringenden Fällen soll hierauf verzichtet werden. Dies muss im Einzelfall entsprechend dargelegt und begründet werden, dann klappt es auch mit dem kurzfristigen Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn es zu ehrenrührigen Äußerungen in den sozialen Medien kommt, vgl. LG Wiesbaden 8 O 242/21.
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