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Google - 1-Stern-Bewertungen auf dem gerichtlichen Prüfstand

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Unternehmen und Selbstständige, die auf Google 1-Stern-Bewertungen erhalten, fürchten Imageschäden und Umsatzeinbußen. Das LG Lübeck prüft nun den Umfang der Prüfungspflichten Googles, wenn es zu solchen negativen Einträgen kommt.

Im Auftrag eines Arztes wurde die  Google Inc. auf Unterlassen des Zugänglichmachens einer 1-Sternbewertung  im Internet  verklagt. Der Arzt fürchtet um seinen guten Ruf.

Der Arzt  wurde von einem  unbekannten  Nutzer auf Google Maps mit einem Stern bewertet. Der Bewerter verwendete dabei den Namen unseres Mandanten als Pseudonym.  Die Abgabe der Bewertung erfolgte ohne Text.  Es handelt sich somit um eine reine Sternbewertung.

Google wurde auf den Sachverhalt hingewiesen mit der Aufforderung, die Bewertung zu entfernen. Da Google außergerichtlich  dem Ansinnen des Arztes nicht nachkam,  wurde im Frühjahr 2017 Klage vor dem LG Lübeck erhoben. 

In dem Klageverfahren soll dabei insbesondere geprüft werden, wie weit die Prüfungspflichten Googles gehen, wenn es zu negativen Bewertungen kommt und der Betroffene die Rechtmäßigkeit der Bewertung  moniert.

Der Ausgang des Verfahrens wird die Weichen für die künftige Handhabung vergleichbarer Fälle auf der Google-Plattform stellen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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