Unternehmen und Selbstständige, die auf Google 1-Stern-Bewertungen erhalten, fürchten Imageschäden und Umsatzeinbußen. Das LG Lübeck prüft nun den Umfang der Prüfungspflichten Googles, wenn es zu solchen negativen Einträgen kommt.
Im Auftrag eines Arztes wurde die Google Inc. auf Unterlassen des Zugänglichmachens einer 1-Sternbewertung im Internet verklagt. Der Arzt fürchtet um seinen guten Ruf.
Der Arzt wurde von einem unbekannten Nutzer auf Google Maps mit einem Stern bewertet. Der Bewerter verwendete dabei den Namen unseres Mandanten als Pseudonym. Die Abgabe der Bewertung erfolgte ohne Text. Es handelt sich somit um eine reine Sternbewertung.
Google wurde auf den Sachverhalt hingewiesen mit der Aufforderung, die Bewertung zu entfernen. Da Google außergerichtlich dem Ansinnen des Arztes nicht nachkam, wurde im Frühjahr 2017 Klage vor dem LG Lübeck erhoben.
In dem Klageverfahren soll dabei insbesondere geprüft werden, wie weit die Prüfungspflichten Googles gehen, wenn es zu negativen Bewertungen kommt und der Betroffene die Rechtmäßigkeit der Bewertung moniert.
Der Ausgang des Verfahrens wird die Weichen für die künftige Handhabung vergleichbarer Fälle auf der Google-Plattform stellen.
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