Aktuell können wir auch eine Zunahme an Löschungen bzw. Blockierungen von URLs zu unangenehmen Inhalten im Internet zugunsten unserer Mandanten verzeichnen.
Für einen Mandanten konnten wir gegenüber Google die Blockierung von Links zur Bild-Zeitung und Promiseiten im Internet erreichen. Bemerkenswert ist dabei, dass die Links nicht älter als zwei Jahre sind. Google scheint daher unserer Argumentation zu folgen, dass das zeitliche Moment kein ausschließendes Kriterium ist, sondern nur eines von vielen Aspekten, die in die Prüfung einbezogen werden müssen, wenn es um die Frage geht, ob Links zu Inhalten im Internet aus den Suchergebnissen zu löschen sind oder nicht.
Fachanwalt für Medienrecht Karsten Gulden, LL.M.:
„Aktuell können wir auch eine Zunahme an Löschungen bzw. Blockierungen von URLs zu unangenehmen Inhalten im Internet zugunsten unserer Mandanten verzeichnen.“ Wir können derzeit allerdings nicht beurteilen, ob dies auch auf die Klageverfahren zurückzuführen ist, die wir bereits gegen Google führen. Allerdings ist es in der Tat so, dass Google nach Antragstellung durch unsere Kanzlei Links blockiert, bezüglich derer Google zuvor gegenüber den Mandanten keine Maßnahmen ergreifen wollte.“
Kommentar schreiben