In einer Klage auf Löschung von Suchergebnissen wurde dem Suchmaschinenbetreiber Google die Klage ohne Übersetzung in den USA zugestellt.
In einem weiteren Verfahren gegen die Google Inc. hat das LG Frankfurt am Main die Klageschrift ohne vorherige Übersetzung an Google in die USA zugestellt. Google wird aufgefordert, einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu bestellen sowie innerhalb von zwei Wochen die Verteidigungsabsicht anzuzeigen. Weitere vier Wochen verbleiben Google zur schriftlichen Klageerwiderung.
Andere Gerichte verlangen zum Teil Übersetzungskosten im mittleren vierstelligen Bereich von den klagenden Parteien, bevor die Klagen an Google zugestellt werden.
Der Kläger verlangt im konkreten Fall die Entfernung von sieben URLs aus der Google-Trefferliste, da es sich hierbei um veraltete Informationen aus dem Jahr 2000 handeln, welche zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr vom Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt sind.
Kommentar schreiben