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Google muss Ein-Sterne-Bewertung eines Nutzers löschen
Google muss Ein-Sterne-Bewertung eines Nutzers löschen

Google nimmt Berufung zurück - Bewertung ohne Text-Urteil

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Urteil des LG Lübeck ist rechtskräftig - LG Lübeck, 9 O 59/17, Urteil vom 13.06.2018

Im Sommer diesen Jahres konnten wir für einen Arzt gegen Google ein Urteil (LG Lübeck, 9 O 59/17, Urteil vom 13.06.2018) erstreiten, wonach Google verpflichtet wurde, eine 1-Sternbewertung ohne weiteren Text zu entfernen. Wir berichteten hierüber, ebenso die dpa. Der Arzt kann die Löschung einer negativen Bewertung bei Google verlangen, auch wenn diese keinen Text enthält. 

Kernaussage:
…. Denn eine schlechte Bewertung bei Fehlen einer wie auch immer gearteten Tatsachengrundlage stellt letztlich immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar.

Ob Google Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen würde, war zunächst unklar. Jedoch hate Google gegen dieses Urteil am letzten Tage des Ablaufes der Berufungsfrist Berufung vor dem OLG Schleswig-Holstein eingelegt. Ein entsprechender Schriftsatz wurde ebenfalls formuliert.

Mit heutigem Schreiben wurde die eingelegte Berufung seitens Google zurückgenommen.

Das Urteil des LG Lübeck ist damit rechtskräftig.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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