Google – Klage – Heute findet vor dem LG Hamburg die mündliche Verhandlung in einem der ersten Klageverfahren gegen Google statt, in dem es um das Recht auf Vergessenwerden geht.
Heute findet nach mehrmaliger Verlegung vor dem LG Hamburg die mündliche Verhandlung in einem der ersten Klageverfahren gegen Google statt, in dem es um das Recht auf Vergessenwerden geht.
Die Löschungsklage gegen Google war möglich, da Google dem Löschungsantrag unseres Mandanten nicht nachkam und sich weigerte, den Link aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu löschen. Die Klage ist am 30.07.2014 bei dem LG Hamburg eingegangen. Neben der Löschung des Links wird von Google auch der Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verlangt. Grundlage für die Klage ist der Anspruch „Recht auf Vergessenwerden“, den der EuGH im Mai letzten Jahres mit seinem Urteil "Recht auf Vergessenwerden" entwickelt hat, um den Verbraucherschutz zu stärken.
Wir werden vom Ausgang berichten.
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