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Google Rezension nach Abmahnung entfernt

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Google Rezension bzw. Bewertung für Zahnarzt nach Abmahnung entfernt.

Für einen Zahnarzt waren wir gegen Google beauftragt, die Entfernung einer negativen Rezension durchzusetzen. Der Zahnarzt erhielt eine negative 1-Stern-Bewertung, die über  die Google-Suchmaschine abrufbar war, wenn der Name des Arztes eingegeben wurde. In der rechten Spalte der Ergebnisliste tauchten sodann die sog. Google-Bewertung bzw. Rezension auf.

In der angegriffenen Bewertung fanden sich – neben zahlreichen positiven Bewertungen – rechtswidrige, negative Aussagen über die angebotenen Dienstleistungen des Arztes.

Die in dem Eintrag getroffenen Behauptungen entbehrten nach unserer Einschätzung jeglicher Grundlage. In der Bewertung, die der Arzt erhielt, wurden unvollständige und unwahre Tatsachenbehauptungen sowie diffamierende Meinungsäußerungen verbreitet. Die  Aussagen des Bewerters stellten einen falschen Sachverhalt dar oder ließen wesentliche Aussagen über den Behandlungsablauf weg, sodass in rechtswidriger Weise ein falsches Bild unseres Mandanten in der Öffentlichkeit erzeugt wurde. Im Ergebnis kam es durch die Bewertung zu einer unzulässigen Schmähkritik. Unzulässig ist eine „Schmähkritik“, d.h. Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen. Dabei macht selbst eine überzogene oder gar ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Die Zulässigkeitsgrenze wird überschritten, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung des Unternehmens im Vordergrund steht.

Der streitgegenständliche Eintrag enthält insgesamt vier rechtswidrige Unterstellungen. Unser Mandant geht davon aus, dass die Bewertung dem Kreis einer ehemaligen Patientin zuzurechnen ist.

Die Bewertung wurde entfernt, nachdem wir die Google Inc. über den Verstoß in Kenntnis gesetzt und im Anschluss abgemahnt haben wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung und Rufschädigung. Dies wurde uns nun von Google auch bestätigt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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