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Gutachter–Aussage „nicht erneuert, nur instand gesetzt“ ist eine geschäftsschädigende Äußerung, AG Wiesbaden

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Die Äußerung im Gutachten, dass das Kfz nicht erneuert, sondern nur instandgesetzt wurde ist eine geschäftsschädigende Äußerung.

Für einen Karosseriebauer konnten wir vor dem Amtsgericht Wiesbaden erreichen, dass ein Gutachter künftig nicht mehr behaupten darf, dass die beschädigte Seitenwand eines Kfz nicht erneuert, sondern nur instand gesetzt wurde, wenn dies nicht den Tatsachen entspricht, AG Wiesbaden Urteil vom 26.08.2016, Az 91 C 1901/15 (25).

Hintergrund:

Unser Mandant, ein Karosseriebauer, wurde mit der Reparatur eines Unfall-Kfz beauftragt. Nach getaner Arbeit berechnete er u.a. den Werklohn für die Erneuerung der Seitenwand. Die Versicherung wollte nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung hatte Zweifel (ohne Angabe von Gründen) an der Erneuerung der Seitenwand und schickte einen Gutachter aus einem Ingenieurbüro, mit dem die Versicherung schon lange zusammenarbeitete. Der Gutachter „stellte“ dann absolut fest, dass die Seitenwand des Kfz nicht erneuert, sondern nur instand gesetzt worden sei. Diese Aussage stellte sich als falsch heraus.

Problem in der Praxis

Viele Karosseriebauer und Werkstätten sind bei der Unfallabwicklung und der Reparatur der beschädigten Fahrzeuge auf die Zusammenarbeit mit Versicherungen und Gutachtern angewiesen. Dabei kommt es immer wieder vor, dass es zu Leistungskürzungen kommt. Der Grund: Falsche Gutachten. Das Amtsgericht Wiesbaden hat dieser Praxis nun einen Riegel vorgeschoben und einem Gutachter untersagt zu behaupten, dass ein Kfz nicht erneuert, sondern nur instandgesetzt worden sei.

Die Äußerung im Gutachten, dass das Kfz nicht erneuert, sondern nur instandgesetzt wurde ist eine geschäftsschädigende Äußerung. Gegen solche Äußerungen eines Gutachters können Werkstätten nun mit juristischen Mitteln vorgehen, wenn die Feststellungen nicht der Wahrheit entsprechen.

Falsche Gutachten führen in der Praxis immer wieder dazu, dass Versicherungen ihre Zahlungen kürzen können und der Ruf des Karosseriebauers geschädigt wird. Dies ist nicht rechtmäßig.

Das Problem „falscher Gutachten“ trifft insbesondere Karosseriebauer, deren Ansprüche aufgrund der Gutachten von den KfZ-Versicherungen gekürzt werden. Geschädigt werden dabei sowohl die Karosseriebauer als auch die Versicherungsnehmer, die teilweise auf ihren Schäden sitzen bleiben. Fatal ist dabei die Rufschädigung, die allein den Karosseriebauer trifft. Er muss sich in solchen Fällen gegenüber seinen Kunden rechtfertigen, wieso die Versicherungen die Kosten nur zum Teil übernehmen und weshalb der Sachverständige den Schaden anders beurteilt.

Zukünftige Fälle

Werkstätten und Dienstleister sollten künftig genau darauf achten, welche Aussagen in den Gutachten getroffen werden und hinterfragen, ob die Feststellungen das Ergebnis einer transparenten Überprüfung sind.

Gutachter sollten hingegen beachten, dass absolute Aussagen wie „wurde nicht erneuert, sondern nur instand gesetzt“ gerichtlich überprüfbar sind. Hilfreich können daher alternative Formulierungen wie „anhand der von mir vorgenommenen Untersuchung der Lackschichtendicke…bin ich zu dem Ergebnis gelangt…, dass“ sein. Im Zweifel gilt: Eine weitere Untersuchung nachschieben, die das erste Ergebnis untermauert.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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