„Miese Volksverräterin!“ – So bezeichnete ein Facebook-User kürzlich die Ex-Chefin der österreichischen Grünen-Partei Eva Glawischnig in einem Kommentar.
Nun beschäftigt sich der EuGH mit diesem Hassposting. Dabei geht es nicht nur um die genannte, oder ähnliche Beleidigungen, sondern auch darum, wie weit Social-Media-Plattformen künftig gehen müssen, um derartige Posts zu unterbinden.
Dabei scheint es möglich, dass der EuGH den Plattformbetreibern strengere Regeln für den Umgang mit Hasspostings auferlegt.
Der Post, um den es im Kern geht, liegt schon eine Weile zurück: Im Frühjahr 2016 forderte die Ex-Chefin der Grünen in Österreich auf Facebook, „die Mindestsicherung für Flüchtlinge soll bleiben“. Sie sei ein „mieser Volksverräter“ und ein „korrupter Trampel“, kommentierten Facebook-User feindselig. Ihre Partei sei eine „Faschistenpartei“. Facebook zögerte lange, bevor es die Kommentare löschte. Glawischnig klagte.
Der EuGH muss nun eine Frage beantworten, die ihm der Oberste Gerichtshof Österreichs vorgelegt hat. Dieser möchte wissen, ob Facebook nach europäischem Recht dazu verpflichtet werden kann, derartige Postings nicht nur im jeweiligen Staat zu löschen. Ist eine Sperrung weltweit Facebook zumutbar? Schließlich ist es heutzutage problemlos möglich, über VPN auf Netzinhalte zuzugreifen, die nur im Ausland freigeschaltet sind. Außerdem will das österreichische Gericht wissen, ob das Netzwerk nicht auch „sinngleiche“ Formulierungen für die Zukunft verhindern muss.
Das europäische Recht ist hier in der sogenannte E-Commerce-Richtlinie eigentlich klar und deutlich: Provider aller Art, die nur als Vermittler für fremde User fungieren, darf keine allgemeine Überwachungspflicht für User-Inhalte abverlangt werden. Im sogenannten
„notice and take down“-Verfahren
kommt es vielmehr darauf an, dass Plattformbetreiber rechtswidrige Inhalte erst dann löschen müssen, wenn die Kenntnis davon erlangen.
Gerade Facebook wird immer wieder vorgeworfen dieser rechtlichen Verpflichtung nicht im ausreichenden Maße nachzukommen. Zu wenig couragiert gehe das Netzwerk entsprechenden Hinweisen auf Hasspostings nach und sei auch zu nachgiebig, wenn es darum, gehe Inhalte zu löschen.
Das österreichische Gericht möchte hier die Grenzen seines rechtlichen Handlungsspielraums abgesteckt wissen. Wozu darf es Facebook verdonnern, ohne mit einem Urteil gegen die Grundsätze der EU-Normen zu verstoßen.
Ausblick
Ein Urteil könnte es schon im Sommer geben. Es kann gut sein, dass der EuGH neue Kriterien erarbeitet, wie Facebook -und auch andere Sozialen Netzwerke - künftig wirkungsvoller gezwungen werden können, Hassposting zu entfernen.
Kommentar schreiben