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kununu - erfolgreiche Entfernung von negativen Bewertungen

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Für einen weiteren Arbeitgeber konnten wir geschäftsschädigende Bewertungen auf kununu entfernen lassen. 

Wichtig!

Nach aktuellster Rechtsprechung ist es möglich, die Identität der Verfasser der Bewertungen ausfindig zu machen. Damit stehen uns als alle rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung, die Verfasser im Falle eines Rechtsverstoßes zur Verantwortung zu ziehen, OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024 - 7 W 11/24.

Für eine international agierende Foto- und Modelagentur konnten wir sämtliche negativen Bewertungen auf dem Arbeitgeberportal kununu entfernen lassen.

Unsere Mandantin erhielt vier maximal geschäftsschädigende Bewertungen als Arbeitgeberin. Dabei wurden untern anderem Aussagen über das "Vorgesetztenverhalten", den "Kollegenzusammenhalt", zur "Work-Life-Balance" und zur "Karriere / Weiterbildung" gemacht, die unwahr waren bzw. ein falsches Bild über die Agentur entstehen ließen. Hierüber haben wir kununu in Kenntnis gesetzt und aufgefordert, die Bewertungen innerhalb einer kurzen Frist dauerhaft zu entfernen. Dieser Aufforderung ist kununu nunmehr nachgekommen.

Wie gehen wir gegen kununu vor?

Wir prüfen zunächst die Bewertungen und teilen den Mandanten dann mit, ob ein Rechtsanspruch auf eine Löschung oder Abänderung der Bewertung besteht. Im nächsten Schritt setzen wir das Portal über die Rechtsverletzung in Kenntnis. Kununu nimmt die Einträge mit Erhalt unseres Schreibens direkt offline - im Mindestmaß für die DAuer der Überprüfung. Ist der Bewerter bekannt, fordern wir diesen auf, künftig bei der Wahrheit zu bleiben. Dies geschieht meist in Form einer kostenpflichtigen Abmahnung. In den meisten Fällen wird dann Abhilfe geschaffen, ohne dass es zu einer Klage kommen muss.  

Tipp:

Die uns bekannten Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die anwaltliche Vertretung, wenn es zu Rechtsverletzungen aufgrund von schlechten Bewertungen kommt.

Betroffene Arbeitgeber müssen sich daher nicht auf die Möglichkeit eines Gegenkommentars vertrösten lassen. Ist die Bewertung rechtswidrig, haben Unternehmen und Selbstständige einen Anspruch auf die Löschung, Entfernung oder Abänderung der Bewertung und können ihr Recht auch mit einem Anwalt durchsetzen.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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