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Löschung von eKomi Bewertungen für Online-Shop

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Für ein Unternehmen konnten wir die Löschung von rechtswidrigen Bewertungen gegen eKomi durchsetzen.

In einem außergerichtlichen Verfahren haben wir ein Unternehmen wegen rechtswidriger Bewertungen gegen eKomi vertreten. Die Mandantin betreibt einen Online-Shop und nutzt für die Kundenbewertungen die Plattform eKomi.de des Betreibers eKomi Ltd. Neben einer Vielzahl positiver Bewertungen wurden über unsere Mandantin über einen längeren Zeitraum eine Vielzahl negativer Bewertungen abgegeben, was sich zwischenzeitlich negativ auf deren Ranking ausgewirkt hatte.

Da nicht für jede negative Bewertung ein Löschungsanspruch besteht, war es zunächst notwendig zu prüfen, welche Bewertungen auf eKomi rechtswidrig sind. Denn nur bei rechtswidrigen Bewertungen besteht ein Anspruch auf Löschung durch den Portalbetreiber. Unwahre Tatsachenbehauptungen, also nachweislich falsche Bewertungen sind immer rechtswidrig und müssen daher gelöscht werden. Im Fall unserer Mandantin erfolgten in den Bewertungen überwiegend falsche Angaben über Lieferzeiten, die Qualität der Ware, die Zahlungsmodalitäten und insbesondere über die Kundenbetreuung. Sofern der Händler hinsichtlich der Vorwürfe nachweisen kann, dass diese unwahr sind, sind die Bewertungen zu löschen. Was bei derartigen Kundenbewertungen seltener aber leider immer wieder vorkommt sind rechtswidrige Werturteile, sogenannte Schmähkritiken. Diese sind immer dann rechtswidrig, wenn es sich um Formalbeleidigungen (z.B. Arschloch) handelt. Bei Bewertungen, die unterhalb dieser Schwelle liegen, ist eine Rechtswidrigkeit in der Regel dann gegeben, wenn keine sachliche Auseinandersetzung erfolgt, sondern die Schmähung des Bewerteten im Vordergrund steht.

Der Betreiber des Bewertungsportals haftet für rechtswidrige Bewertungen nur eingeschränkt. Notwendig für die Begründung einer Verantwortlichkeit ist, dass er über die Rechtswidrigkeit der Inhalte umfassend in Kenntnis gesetzt wird. Dann ist er im Rahmen eines sogenannten Notice and Takedown-Verfahrens gehalten, den Bewerter über die Vorwürfe in Kenntnis zu setzen. Gibt der Bewerter keine oder eine nicht unzureichende Stellungnahme ab, müssen die Bewertungen gelöscht werden.

In dem von uns durchgeführten Verfahren wurde die Löschung von ca. 30 Bewertungen mit nahezu ausschließlich unwahren Tatsachenbehauptungen aus den letzten 4 Jahren beantragt. Nach einer umfassenden Prüfung unseres Antrages wurden die Bewertungen ohne inhaltliche Beanstandung von eKomi.de gelöscht.

Allerdings ist bei Bewertungen immer auch die zeitliche Komponente zu beachten. Zwar ist bei einer dauerhaft abrufbaren Bewertung die Verjährung regelmäßig ausgeschlossen. Dennoch kann u.U. der Unterlassungsanspruch des Bewerteten verwirkt sein, wenn er die Beeinträchtigung über einen längeren Zeitraum geduldet hat.

Fazit:

Der Betroffene ist gegen rechtswidrige Bewertungen nicht rechtlos gestellt. Jedes Bewertungsportal muss bei Kenntnis etwaige Rechtsverstöße prüfen und ggfs. Rücksprache mit dem Bewerter halten. Dafür ist es allerdings dringend erforderlich, dass die monierten Rechtsverstöße konkret und umfassend dem Portalbetreiber mitgeteilt werden. Der Bewertete sollte jedoch nicht zu lange warten um sein Recht einzufordern. Denn zum einen kann ein schlechter Ruf erhebliche wirtschaftliche Folgen haben und zum anderen könnte dem Betroffenen vorgeworfen werden, dass er sich nach zu langer Wartezeit mit der negativen Bewertung abgefunden und somit seinen Unterlassungsanspruch verwirkt hat.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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