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Nazi-Drecksau auf Facebook

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Die „Nazi-Drecksau“ auf Facebook - Alice Weidel, die AfD-Fraktionsvorsitzende, möchte gerichtliche Schritte gegen Facebook einlegen, weil Facebook sich weigert, einen Nutzerkommentar zu löschen.

Eine Facebook Nutzerin hatte die FDP-Politikerin auf Facebook als "Nazi-Drecksau" betitelt.
Die Betitelung als "Nazi-Drecksau" stellt eine Formalbeleidigung dar. Eine solche Äußerung ist strafbar.

Facebook wurde hierüber in Kenntnis gesetzt. Es wurden Maßnahmen ergriffen und der Kommentar war für Nutzer in Deutschland nicht mehr sichtbar. Wer jedoch über einen VPN-Tunnel surft, kann den Eintrag nach wie vor lesen. Dies gefällt Weidel nicht. Es wurde daher der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt.

Nun ist für Freitag ein Verhandlungstermin anberaumt. Es wird unter anderem die Frage geklärt werden, wie Facebook einen rechtsverletzenden Eintrag zu entfernen hat (deutschlandweit, europaweit oder weltweit).

Facebook ist aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verpflichtet, Beschwerden über rechtswidrige Inhalte in kurzer Zeit zu überprüfen und diese auch zu entfernen, wenn ein (offensichtlicher) Rechtsverstoß vorliegt.

Exkurs: Beleidigung

Eine Beleidigung eines anderen Menschen liegt vor, wenn dessen Ehre angegriffen wird durch Kundgabe ihrer Missachtung. Dies kann durch ein aktives Tun, wie z.B. die Aussprache von Worten ebenso geschehen wie durch ein Unterlassen. Ein Beispiel für eine Beleidigung durch Unterlassen wäre ein demonstratives Nicht-Grüßen oder eine auffällige Nichtbeachtung einer Person.

Im Strafgesetzbuch ist der Strafrahmen geregelt (§ 185 StGB), aber gibt es keine Definition zur Beleidigung. Ob nun der Tatbestand der Beleidigung vorliegt oder nicht ist eine Frage der Wertung. Wie wurde die Beleidigung ausgesprochen? Wo wurde die Beleidigung ausgesprochen?

Beleidigung im Internet

Aktuell kommt es im Internet vor allen Dingen auf sozialen Netzwerken wie Facebook oder Foren oftmals zu massiven Beleidigungen der User untereinander, sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht. Personen, die beleidigt werden, können sowohl gegen den oder die Täter rechtliche Schritte einleiten, wie auch gegen das Netzwerk.

Fakt ist, dass nur solche Einträge nicht mehr sichtbar sind, die restlos gelöscht werden. Eine sogenannte länderspezifische Blockierung hilft daher den Opfern nur bedingt weiter.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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