Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

New Marketing - Bewertungsportale - Beitrag im handwerk-magazin

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Onlinebewertungen werden auch im Handwerk immer wichtiger. Es gibt zahlreiche Bewertungsportale, auf denen Handwerker und deren Arbeiten bewertet werden können. Potentielle Kunden orientieren sich an den digitalen Benotungen bei der Suche nach dem "richtigen" Handwerker.

Leider ist es so, dass die Bewertungsportale oft missbraucht werden, um Handwerker und deren Arbeiten in ein schlechtes Licht zu rücken. Dies hat in der Praxis in der Regel fatale Folgen. Direkte Umsatzeinbußen und Imageschäden beklagen betroffene Unternehmen sodann.

Durch die Prominenz von Google sind schlechte Rezensionen mittlerweile zum direkten Geschäftsrisiko geworden. Dabei sollten Unternehmen beachten, dass jedermann ein Profil über das fremde Unternehmen auf Google anlegen kann. So werden aus öffentlichen Verzeichnissen und auch den Daten anderer Portale Informationen über das jeweilige Unternehmen gesammelt und auf dem Google Profil angezeigt. Es entsteht also ein vollständiges Firmenprofil mit Angaben zu den Öffnungszeiten, dem Standort und selbstverständlich auch mit einem direkten Überblick über die Rezensionen und Bewertungen. Die über Google erstellten Firmenprofile werden so prominent in den Suchergebnissen angezeigt, dass die Suchenden alle Informationen erhalten, die sie in der Regel benötigen. Negative Einträge und Äußerungen können potentielle Kunden abschrecken und wirken sich negativ für die betroffenen Unternehmen aus.

Die Betriebe sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Sie können sich zur Wehr setzen - auch wenn der Verfasser die Bewertung anonym abgegeben haben sollte. Diensteanbieter wie Google, Yelp, kennstdueinen und auch jedes andere Portal, haftet mit Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes. Die Unternehmen müssen also aktiv werden und sich um den Schutz ihrer Reputation kümmern.

Im aktuellen Handwerk Magazin 04/2018 (S. 38 ff) finden Sie in der Serie "New Marketing Vom Handwerker zum Kundenversteher" einen umfassenden Beitrag zu dem Thema "Bewertungsportale: Im Urteil des Kunden".

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,89 von 5 Sternen215 Bewertungen auf ProvenExpert.com