Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Recht auf Vergessenwerden
LG Hamburg zur Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage auf Entfernung von Ergebnissen aus der Google-Suche

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Das Urteil des LG Hamburg befasst sich mit der Zulässigkeit und Begründetheit einer Klage, in der die Entfernung von Suchergebnissen aus der Google-Suche beantragt wurde.

Unserer Kanzlei liegt nun das erste Urteil zum Recht auf Vergessenwerden vor. Im Auftrag unseres Mandanten haben wir Klage vor dem LG Hamburg eingereicht, weil Google unserem Antrag auf Entfernung von Suchergebnissen aus der Google Suche nicht nachkam. Die Klage wurde abgewiesen. Dennoch sind nun einige Unklarheiten beseitigt worden, die den Weg für künftige Klageverfahren ebnen werden, wenn es um die Durchsetzung des Rechts auf Vergessenwerden geht.

  • So urteilte das LG Hamburg, dass
  • deutsches Recht anwendbar sei
  • die Google Inc. grundsätzlich als Störerin im Falle rechtswidriger Verletzungen hafte
  • eine Gesamtabwägung im Einzelfall zu erfolgen habe zwischen dem Recht auf Privatsphäre und dem Recht auf Information
  • ein fortwährendes öffentliches Interesse an alten Berichten möglich sei

Wir haben eine Stellungnahme zu dem Urteil verfasst.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen254 Bewertungen auf ProvenExpert.com