Das Landgericht Berlin hat Google verurteilt, an das Preisvergleichsportal Idealo rund 465 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Hintergrund ist, dass Google über Jahre hinweg eigene Dienste in der Suche bevorzugt und konkurrierende Preisvergleichsportale wie Idealo benachteiligt hat. Das Urteil des LG Berlin II macht deutlich: Digitale Wettbewerbsverstöße sind kein abstraktes Risiko „der Tech-Branche“, sondern können jeden treffen, der Gatekeeper-Funktionen ausübt oder von diesen abhängig ist.
Im nachfolgenden Artikel erklären wir die Schlussanträge, die der Generalanwalt des EuGH zu der Frage gestellt hat, wann Suchergebnisse aus der Google-Suche entfernt werden müssen, wenn nicht feststeht, ob die Informationen, auf die verlinkt wird, der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Liegt ein Rechtsverstoß vor, der ordentlich dargelegt wird, werden die Einträge erfahrungsgemäß von Google entfernt. Tipp! Die richtige Begründung liefern.