Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen

Rufmord durch Bewertungsmissbrauch
Google löscht über 30 schlechte Bewertungen eines Restaurants

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Für einen Gastronom und Unternehmer, der erfolgreich ein größeres Haus führt, konnten wir einen Bewertungsmissbrauch stoppen und Google dazu bringen, mehr als 30 Google Bewertungen zu entfernen, die zulasten seines Restaurants abgegeben wurden. Google entfernte alle Bewertungen, die wir für unsere Mandanten beanstandet haben.

Restaurant niemals besucht

Die Besonderheit bei diesem Fall bestand darin, dass unser Mandant vor einigen Jahren an einem Fernsehformat teilnahm, in dem es auch um sein Restaurant ging. Dieser Fernsehbeitrag wird in regelmäßigen Abständen wiederholt ausgestrahlt. Nach jeder Ausstrahlung “erntet“ unser Mandant dann negative Bewertungen von einigen Fernsehzuschauern, die sein Restaurant niemals besucht haben. Das ist nicht zulässig. Bewertungen dürfen nur von (ehemaligen) Gästen eines Restaurants abgegeben werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bewertungen nach den Google-AGB

Bewertungen nach den Google-AGB: Wer darf wie bewerten?

Google Bewertungen und Richtlinien

Google Bewertungen dürfen nicht gegen Gesetze verstoßen und auch den Google-AGB entsprechen

mehr

Google - 1-Stern-Bewertungen auf dem gerichtlichen Prüfstand

mehr

Google Bewertung - Einstweilige Verfügung wegen gezielter Rufschädigung erreicht

mehr
Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Rufmord Google

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,83 von 5 Sternen252 Bewertungen auf ProvenExpert.com