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Anleitung für Ärzte - Google-Bewertung löschen lassen

Google Bewertung löschen lassen - Anleitung für Ärzte
wenn der Bewerter kein Patient war!

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Ärzte, die sich gegen eine Google Bewertung wenden wollen, müssen ein Beschwerdeverfahren bei Google einleiten. Das ist der effektivste Weg.

Google bietet ein Webformular zur Löschung von Bewertungen an. Dieses muss vollständig ausgefüllt werden und es muss auch begründet werden, weshalb die Bewertung nicht rechtens ist.

Google Bewertung kam nicht vom Patient

Ein häufiger Beschwerdegrund ist die Tatsache, dass die Bewertung nicht von echten Patienten abgegeben wurde oder dies zumindest angezweifelt werden kann, da nicht klar ist, wer sich hinter dem verwendeten Pseudonym verbirgt.

In diesem Fall kann man sich an Google wenden und die Bewertung beanstanden.

Der Arzt muss dann konkret darlegen, wieso die Bewertung ihn in seinen Rechten verletzt. Wenn falsche Tatsachen behauptet werden, muss der Arzt erklären, wie die Behandlung tatsächlich abgelaufen ist. Wenn der Bewerter als Patient nicht bekann ist, muss auch dies vorgetragen werden. Es müssen alle rechtlich relevanten Tatsachen vorgetragen werden, sodass Google den Fall überprüfen kann.

Wenn der Arzt dies alles richtig macht und das Formular entsprechend ausfüllt, kontaktiert Google den Verfasser der Bewertung. Google fügt dann einen Auszug der Beschwerde bei, damit der Verfasser sehen kann, was beanstandet wird.

Google kontaktiert den Bewerter

Wenn bestritten wird, dass die Bewertung von einem echten Patienten stammt, überprüft Google dies. Google fordert von dem Bewerter innerhalb von sieben Kalendertagen darzulegen, inwiefern die vom Beschwerdeführer behauptete Rechtsverletzung nicht vorliegt. In unserem Beispiel der fehlenden Patienteneigenschaft bedeutet dies, dass der Bewerter die Angaben seiner Bewertung sowie die Hintergründe wie insbesondere den Zeitraum, in dem er, die in seiner Bewertung beschriebenen Erfahrung gemacht hat, möglichst konkret darzulegen hat. Google bittet den Bewerter sodann, explizit auf die einzelnen Punkte der Beschwerde einzugehen. Zudem wird er gebeten, Nachweise zu übersenden. Dies können laut Google je nach bewerteter Leistung Rechnungen, Lieferscheine, Terminkarten, Eintragungen auf Bonuskarten, Rezepte o. ä. Nachweise sein. Diese Informationen wird Google gegebenenfalls geschwärzt an den Arzt übermitteln, der die Bewertung beanstandet. Der Arzt kann dann gegebenenfalls dazu Stellung beziehen.

Was passiert, wenn der Bewerter sich nicht zurückmeldet?

Bestehen Zweifel, dass der Eintrag tatsächlich von einem echten Patienten stammt, bittet Google den Bewerter, seinen richtigen Namen mitzuteilen sowie Nachweise zu übersenden, die den Arztbesuch belegen. Google weist darauf hin, dass die Daten an den Arzt übermittelt werden, der die Beschwerde eingereicht hat.

Im Anschluss kann es sein, dass sowohl der Arzt als auch der Bewerter ihre Sicht der Dinge darlegen und Google anhand der vorliegenden Informationen eine Entscheidung trifft. Google ist erfahrungsgemäß stets bemüht, eine Entscheidung zu treffen, die auch im Einklang mit unserer Rechtsordnung steht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn sämtliche entscheidungserheblichen Tatsachen vorgetragen werden.

Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens können die Betroffenen Ärzte je nach Ausgang auch gerichtliche Schritte einleiten. Hier kann ein Anwalt helfen.

Liegt jedoch ein Rechtsverstoß vor, der ordentlich dargelegt wird, werden die Einträge erfahrungsgemäß von Google auch entfernt.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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