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Amazon - Verbot anreizbasierter Bewertungen

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Amazon hat "die Richtlinien zum Verbot von anreizbasierten Bewertungen aktualisiert, einschließlich derer, die im Austausch gegen ein kostenloses oder vergünstigtes Exemplar des Produkts abgegeben werden." so Amazon in einer Mitteilung an die Händler.

Update 29.11.2016: Altfälle nicht umfasst

Von einem Mandanten bekommen wir heute die Mitteilung und den Nachweis, dass die Änderung der Amazon Richtlinie "zur Zeit" nur für Rezensionen angewandt wird, die nach Einführung der Richtlinie am 22.11.2016 abgegeben wurden. 

Update vom 28.11.2016:

Uns wurde von mehreren Mandanten bestätigt, dass Amazon "anreizbasierte Bewertungen" nach Meldung in der Seller Central  innerhalb kürzester Zeit entfernt. Dies gilt auch für Rezensionen, die vor der Richtlinienänderung erstellt wurden.

Amazon will künftig Bewertungen verbieten, die gegen einen Anreiz abgegeben werden. Dies teilt Amazon aktuell den Marktteilnehmern auch in Deutschland mit. Die Plattform Amazon spricht von "anreizbasierten Bewertungen". Laut Amazon fallen hierunter Bewertungen, die Händler aufgrund einer Vorteilsgewährung erhalten. Typisches Beispiel: Bewertungen nach Produkttests. Dies soll künftig verboten sein.

Amazon nennt Beispiele der künftigen Verbote:

  • "Sie stellen ein kostenloses oder vergünstigtes Produkt, einen Geschenkgutschein, Rabatte, Geldzahlungen oder andere Vergütungen als Gegenleistung für die Bewertung bereit.
  • Händler bieten kostenlose oder reduzierte Produkte oder andere Vorteile an oder behalten diese in Zukunft ein, je nachdem, ob der Kunde eine Bewertung schreibt oder nicht.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem die fortlaufende Mitgliedschaft des Bewerters vom Schreiben von Bewertungen abhängt.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem Sie Kunden basierend auf deren Bewertungen einstufen können.
  • Sie verwenden einen Bewertungsservice, bei dem Kunden ihr öffentliches Amazon-Profil registrieren, sodass Sie die Bewertungen Ihrer Produkte überwachen können."

Quelle: sellercentral-europe.amazom.com

Rezensionen von Büchern sind von der Änderung naturgemäß nicht betroffen.

Weiterhin erlaubt sind auch generelle Rabatte, die für alle Kunden gelten, wie Blitzangebote. Bereits im Oktober haben wir über die Änderung der Richtlinien berichtet. Aktuell vertreten wir mehrere Amazon-Händler, die sich gegen diese bisher weit verbreitete Geschäftspraktiken von Mitbewerbern zur Wehr setzen wollen. Aktuell stehen wir diesbezüglich in regem Austausch mit Amazon. Die nunmehr veröffentlichte "Zusätzliche Information zu den Richtlinien für anreizbasierte Bewertungen" entspricht in vollem Umfang unseren Forderungen und Hinweisen, die wir an Amazon in einem konkreten Fall herangetragen haben. Das freut uns sehr. Nun müssen wir prüfen und mit Amazon abstimmen, wie die "Altfälle" eingeordnet werden sollen, bevor es zur Änderung der Richtlinie kam.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Stichwörter:
Amazon Rezension

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