Der gute Ruf im Internet zählt. Das wissen auch Fahrschulen, die darauf achten sollten, dass positive Bewertungen überwiegen.
Unternehmen sollten darauf achten, dass positive Bewertungen, die im Internet über sie abgegeben werden, den negativen Bewertungen überwiegen. Dies gilt insbesondere auch für Fahrschulen. Die potentiellen Fahrschüler sind "Digital Natives" und nutzen das Internet - auch zur Abgabe von Bewertungen. Rezensionen auf Google und Facebook können neue Fahrschüler sehr schnell abschrecken. Der aktuelle "Fahrlehrerbrief" der Springer Fachmedien widmet sich in seiner aktuellen Ausgabe gänzlich dem Thema "Der richtige Umgang mit Internet-Bewertungen" (ISSN 1436-9419 // April 2017). Die juristischen Schritte werden erläutert von Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Themen u.a.:
- Der gute Ruf im Internet
- Positive Bewertungen überwiegen
- Google My Business: Schon drin?
- Was tun bei einem Shitstorm?
- Sterne auf Facebook
- Anonym, unfair, gekauft
- juristische Schritte
Fahrschulen können zwar nicht verhindern, dass sie bewertet werden, aber es gibt Grenzen. Die Meinungsfreiheit endet nämlich dort, wo die Rechte anderer verletzt werden. So müssen Fahrschulen bspw. Bewertungen, die nicht der Wahrheit entsprechen oder beleidigend sind, nicht dulden. Gegen solche Bewertungen können sich Fahrschulen auf legale Art und Weise wehren.
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