Wir konnten Facebook im Auftrag eines Unternehmers zur Löschung mehrerer 1-Stern-Bewertungen bringen.
Grund unserer Beauftragung war eine „Rufmordkampagne“, die ein ehemaliger Kunde unseres Mandanten mit seinen Facebook-Freunden losgetreten hatte. Innerhalb kürzester Zeit erhielt unser Mandant 1-Sterne-Bewertungen im zweistelligen Bereich, die seinem Bewertungsschnitt erheblich schadeten. Dabei konnte unser Mandant feststellen, dass - bis auf eine Person - keiner der Bewerter jemals Kunde bei ihm war. Eine Person, die niemals Kunde eines Unternehmens war, kann nach unserer Rechtsauffassung keine rechtmäßige Bewertung abgeben, sodass eine falsche Tatsachenbehauptung oder zumindest eine unsachgemäße Schmähkritik vorliegen kann, wie auch im konkreten Fall.
Diesen Sachverhalt teilten wir Facebook in einem umfangreichen Schreiben mit und verwiesen auf deren Verantwortlichkeit als Betreiber eines Meinungsforums. Innerhalb weniger Tage wurden die rechtswidrigen Bewertungen gelöscht und Facebook bestätigte uns schriftlich die Löschung. In dieser Bestätigung teilte Facebook mit, dass sie die Rechte am geistigen Eigentum sehr ernst nehmen und auch Maßnahmen gegen Nutzerkonten ergriffen würden, wenn es zu wiederholten Verstößen kommt.
Fazit:
Unternehmen sind mit ihren Facebook-Seiten nicht rechtlos gestellt, wenn es um Bewertungen und Rufmord geht. Unternehmen, die falsch bewertet wurden, empfehlen wir daher dringend mit Facebook Kontakt aufzunehmen. Facebook haftet mit Kenntnisnahme eines Rechtsverstoßes und kann auch abgemahnt werden, wenn rechtswidrige Bewertungen nicht dauerhaft gelöscht werden.
Kommentar schreiben