Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte aus Mainz hat im Auftrag eines Mandanten Klage gegen Google auf Löschung eines Links aus der Google-Ergebnisliste vor dem LG Hamburg eingereicht.
Die Löschungsklage gegen Google war notwendig, da Google dem Löschungsantrag unseres Mandanten nicht nachkam und sich weigerte, den Link aus der Ergebnisliste der Suchmaschine zu löschen. Die Klage ist am 30.07.2014 bei dem LG Hamburg eingegangen. Neben der Löschung des Links wird von Google auch der Ersatz der außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten verlangt. Die Klage ist möglich, nachdem der EuGH im Mai diesen Jahres mit seinem Urteil "Recht auf Vergessenwerden" den Verbraucherschutz im Internet gestärkt hat.
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