Google wurde in Großbritannien angeordnet, Links zu neuen Medienberichten über das Löschen von Links zu älteren Informationen entfernen.
Der Suchmaschinenkonzern Google muss aus Anordnung des Information Commisioner's Office in Großbritannien Links zu neuen Medienberichten über das Löschen von Links zu älteren Informationen entfernen.
In dem konkreten Fall wurden die Links zu den Artikeln über das Löschen bei der Internetsuche angezeigt, wenn der Name des Antragstellers eingegeben wurde. Der ursprüngliche Bericht war mehr als 10 Jahre alt und befasste sich mit einem kriminellen Vergehen des Antragstellers.
Google vertritt den Standpunkt, zu einer weltweiten Löschung von Links zu Suchergebnissen nicht verpflichtet zu sein und nimmt keine weltweite Löschung von Links und Inhalten vor. Löschanfragen und Anträgen aus Deutschland, denen Google nachkommt, werden lediglich auf Google.de angewendet. Es gibt bisher keine Rechtsprechung zu der Frage, ob Google zu einer weltweiten Löschung verpflichtet ist.
Google ist jedenfalls seit Mai 2014 verpflichtet (EuGH-Urteil "Recht auf Vergessenwerden"), Links und Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen, an denen die Öffentlichkeit kein Informationsinteresse mehr hat und der Betroffene sich in seiner Privatheit gestört fühlt. Die Inhalte selbst können ursprünglich rechtmäßig gewesen sein.
Aktuell sind mehrere Klageverfahren gegen Google anhängig.
Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte hat bereits vier Klagen bundesweit an verschiedenen Gerichtsstandorten eingereicht, um eine Löschung von Einträgen und Links für die Mandanten gerichtlich zu erzwingen.
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