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Erfolg für unseren Mandanten: Verurteilung wegen Billigung von Straftaten – Pressefreiheit bestätigt

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Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) verurteilte am 2. Dezember 2024 einen Angeklagten wegen öffentlicher Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 StGB) zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 60 Euro. 

Hintergrund war ein drastischer Facebook-Kommentar unter einem Videobeitrag des privaten Senders R-TV, in dem der AfD-Politiker die Erschießung des Bundeskanzlers Olf Scholz forderte – öffentlich, für eine unbestimmte Vielzahl von Nutzern einsehbar. Die Äußerung war geeignet, das Vertrauen in rechtsstaatliche Grundwerte zu erschüttern und ein Klima der Gewalt zu fördern, so das Gericht. 

Gegen das Urteil legte der Verurteilte Berufung ein. Die zweite Instanz bestätigte jedoch das Urteil der ersten Instanz vollumfänglich. 

Der Verurteilte ging zudem gerichtlich gegen die Berichterstattung unseres Mandanten, eines Verlags, vor – auch dieses Verfahren blieb für ihn erfolglos. 

Damit ist klargestellt: Pressefreiheit schützt auch kritische Berichterstattung über strafbare Inhalte. Wir haben den Verlag in den presserechtlichen Angelegenheiten erfolgreich vertreten. 

Gulden Röttger Rechtsanwälte – Ihre Kanzlei für Medienrecht. 

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

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