Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich geschützt sei.
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass das unternehmerische Ansehen von Wirtschaftsunternehmen in der Öffentlichkeit grundsätzlich geschützt sei. Die wirtschaftliche Stellung eines Unternehmens dürfe nicht durch inhaltlich unrichtige Informationen oder Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind (Schmähkritik), geschwächt werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn es zu einer Verunsicherung der Kunden käme. Es müsse im Einzelfall eine Abwägung mit den konkret kollidierenden Interessen getroffen werden. Allerdings müssen Unternehmen auch überspitzte Kritiken hinnehmen, sofern die sachliche Auseinandersetzung im Vordergrund stehe und somit keine Schmähkritik vorliege.
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