Zum Hauptinhalt springen Zum Seiten-Footer springen
Erdmännchen

Keine Google Bewertungen während der Coronakrise

Corona-Krise: Google schaltet Bewertungsfunktion ab
Google Bewertungen in der Corona-Krise, was ist noch möglich?

Von
Veröffentlicht am
XingLinkedInFacebookTwitterE-Mail

Google Bewertungen wieder sichtbar

UPDATE vom 17.05.2020

Wir haben nun den Nachweis, dass die neuen Google-Bewertungen, die im März, April und Mai abgegeben wurde, nun auch für jedermann sichtbar sind. Google hatte die Bewertungsfunktion im Zuge der Corona-Krise eingeschränkt, so dass zwar Bewertungen verfasst werden konnten. Diese neuen Google Bewertungen wurden jedoch von Google nicht freigeschaltet. Das hat Google nun wieder geändert. Ab sofort sind alle abgegebenen Google Bewertungen sichtbar. Dies kann dazu führen, dass viele Bewertungen von Unternhemen, Selbstständigen und Freiberuflern nun auf einen Schlag sichtbar werden.

Google schränkt in der Coronakrise den Support ein. Das betrifft nicht nur Geschäftspartner des Unternehmens. Auch neue lokale Bewertungen soll es erst einmal nicht geben. Gegen schon veröffentlichte Bewertungen können Unternehmen und Geschäftsinhaber weiterhin vorgehen.

Google Support während COVID-19-Pandemie

Das Coronavirus macht auch vor dem Internetriesen Google nicht halt. Das Unternehmen arbeitet zwar so digital und automatisiert wie wenige andere. Doch braucht es gerade im Supportbereich echte Menschen. Und eben jene können derzeit nicht alle im Büro arbeiten. Deshalb hat Google angekündigt, dass es zu Einschränkungen und Verzögerungen beim Support kommen könne. Einige Funktionen haben dem Unternehmen zufolge Vorrang.

Gesundheitsbereich hat Vorrang

Wann ein Geschäft geöffnet hat, soll jeder weiterhin sehen können. Unternehmen aus dem Gesundheitsbereich sollen im Hinblick auf Änderungen Vorrang haben.

Weiter heißt es: „Neue Rezensionen, Antworten auf Rezensionen sowie alle Fragen und Antworten sind in dieser Zeit nicht verfügbar.“

Google haftet auch in der Coronakrise

Das ist ein sehr drastischer Schritt des Unternehmens, denn Bewertungen in der Google-Suche und beim Kartenservice „Maps“ gehören zum Kerngeschäft im Business Bereich. Nachvollziehbar ist diese Entscheidung. Denn als Verbreiter von Bewertungen haftet Google als sogenannter mittelbarer Störer für unzulässige Bewertungen seiner Nutzer.

Was heißt das für Sie:

Google deaktiviert aufgrund von fehlenden Personals die lokalen Bewertungen während der Corona-Krise. Das bedeutet im konkreten Fall, dass neue Bewertungen, Bewertungsantworten und alle FAQs während der COVID-19-Pandemie nicht verfügbar sein werden.

Beispiel:

Ein Nutzer bewertet einen Zahnarzt mit einem von fünf möglichen Sternen. Dabei war er nie Patient des Arztes. Die Bewertung verletzt den Arzt in seinen Persönlichkeitsrechten und ist unzulässig. Weist der Arzt Google nun auf diese Bewertung hin, muss Google sie spätestens nach einem sogenannten Moderationsverfahren löschen. In diesem Moderationsverfahren muss ein Mitarbeiter sich den Sachverhalt anschauen. Dazu gehört es auch, den Nutzer, der die Bewertung abgegeben hat, um Stellungnahme zu bitten. Tut Google dies nicht, hat der Arzt einen gerichtlich durchsetzbaren Löschungsanspruch.

Google reduziert das Haftungsrisiko

Deaktiviert Google nun in Zeiten begrenzten Personals die Bewertungsfunktion, will das Unternehmen schlicht sein Haftungsrisiko verringern. Denn hinter jeder beanstandeten Bewertung steht ein möglicher Rechtsstreit. Zumindest dann, wenn Google sein Moderationsverfahren nicht zügig und zuverlässig durchführen kann.

YouTube Video: Google Bewertung löschen❓ Anleitung vom Fachanwalt
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Erst wenn Sie hier klicken, erlauben Sie uns, das Video von der cookie-freien YouTube Webseite zu laden.

Fazit:

An der Rechtslage ändert sich durch Googles Entscheidung nichts. Alle verfügbaren Bewertungen können weiter überprüft werden. Ein Gericht würde Google weiterhin für unzulässige Bewertungen zur Verantwortung ziehen.

Da auch in der Coronakrise der Rechtsstaat weiterhin Bestand hat, muss Google in allen Fällen tätig werden, in denen bereits eine Bewertung abgegeben wurde.

Finden sich im Profil des Unternehmens bei Google unwahre Behauptungen, steht den Betroffenen also jederzeit ein Anspruch auf Löschung zu. Dasselbe gilt, wenn der vermeintlich bewertende „Kunde“ in Wahrheit gar keiner ist. Sichern Sie hierzu Beweise - machen Sie Screenshots mit dem ATOMSHOT.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

Kommentar schreiben

* Diese Felder sind erforderlich

Kommentare

Keine Kommentare

Icon XingIcon linkedInIcon E-MailIcon Drucken
gulden röttger rechtsanwälte hat 4,88 von 5 Sternen255 Bewertungen auf ProvenExpert.com