Google - In dem Klageverfahren vor dem LG Hamburg - Recht auf Vergessenwerden - wurde die Urteilsverkündung auf den 29.01.2016 verschoben.
Mit Spannung erwarten wir das erste Urteil zum Recht auf Vergessenwerden vor dem LG Hamburg für einen Mandanten unserer Kanzlei. Die Urteilsverkündung, die ursprünglich auf den 22.01.2016 datierte, wurde nun um eine Woche verschoben. Die Begründung steht noch aus.
Die Klage gegen Google wurde am 30.07.2014 bei dem LG Hamburg eingereicht. Neben der Löschung des Links fordern wir für unseren Mandanten von Google auch den Ersatz der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Grundlage für die Klage ist der Anspruch „Recht auf Vergessenwerden“, den der EuGH im Mai letzten Jahres mit seinem Urteil im April 2014 "Recht auf Vergessenwerden" / Right to be forgotten entwickelt hat, um den Verbraucherschutz zu stärken.
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