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Google Recht auf Vergessenwerden
Zustellung der Klage ohne Übersetzung

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Google Recht auf Vergessenwerden - Zustellung der Klage ohne Übersetzung.

In einem aktuellen Verfahren gegen Google, auf Löschung eines Eintrages in der Suchergebnisliste aufgrund des Rechts auf Vergessenwerden, welches wir für unseren Mandanten vor dem Landgericht Aurich führen, wurde unsere Klage ohne Komplikationen und weitere Kosten für den Mandanten in die USA zugestellt. Dies ist insofern bemerkenswert, da andere Landgerichte, so z.B. Hamburg Dortmund und Wiesbaden bisher immer eine Übersetzung der Klage forderten, damit eine Zustellung erfolgt.

Für die klagenden Mandanten bedeutete dies bisher immer ein erhebliches Kostenrisiko, da die Gerichte als Vorschuss für die Übersetzung mitunter bis zu 5.000 Euro gefordert hatten. Nunmehr können wir auf die Praxis des Landgerichts Aurich verweisen, bei dem problemlos auch eine Klage in deutscher Sprache zugestellt werden konnte. Unter Kostengesichtspunkten dürfte dies auch für Google selbst die sinnvollste Lösung darstellen. Sollte sich nämlich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass der Eintrag tatsächlich löschungsfähig ist, müsste Google selbst die Übersetzungskosten tragen. Google wird in sämtlichen Verfahren von der Kanzlei Taylor Wessing vertreten, deren Anwälte ebenfalls der deutschen Sprache mächtig sind.

Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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