Google kann verpflichtet werden, die Löschung von Links aus den Suchergebnissen herbeizuführen.
In dem Klageverfahren auf Löschung gegen Google hat das LG Hamburg den Termin zur mündlichen Verhandlung aufgehoben und im Zusammenhang eines Verfahrensbeschlusses verlauten lassen, dass die Google Germany GmbH ihrer Ansicht nach nicht passivlegitimiert sei, wenn es um die Löschung von Links aus den Suchergebnislisten von Google ginge. Google Germany und die Google Inc. seien auch nicht als Gesamtschuldner anzusehen.
Im aktuellen Verfahren richtet sich die Klage unseres Mandanten sowohl gegen die Google Germany GmbH als auch gegen den Mutterkonzern, die Google Inc. mit Sitz in den USA. Der Google Inc. wurde die Klage bereits zugestellt. Nunmehr wird das schriftliche Vorverfahren durchgeführt.
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