Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht &
Gesellschafter von gulden röttger rechtsanwälte
Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen, deren Reputation durch Google, YouTube, Instagram, Blogs, Foren und Bewertungsportale gefährdet wird
Unternehmen
Selbstständige und Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.), die von ihrem guten Ruf leben
Top-Manager, ehemalige Straftäter, geistliche Würdenträger
Influencer
Der gute Ruf und das Ansehen von Persönlichkeiten und Unternehmen sind Wirtschaftsgüter. Wir wenden uns an Google, Verlage, Instagram, YouTube, Facebook, Blogs und Konkurrenten, wenn Rufschädigungen drohen oder das geschäftliche Ansehen bereits geschädigt wurde. Auch nehmen wir Kontakt zu dem Rufschädiger auf, wenn dies möglich ist. Ist der Täter anonym, klären wir den Fall mit den Diensteanbietern (Google, Betreiber von Internetseiten) oder wenden uns an die Staatsanwaltschaften oder Gerichte, um die Daten der Täter ausfindig zu machen. Zudem arbeiten wir mit einem erfahrenen Detektiven zusammen, der als ehemeliger Hacker Wege und MIttel kennt, die uns zum Ziel bringen.
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht berät und vertritt seine Mandanten bundesweit vor allen zuständigen Gerichten - nach Rücksprache auch im Raum D-A-CH. Als Rechtsanwalt ist er spezialisiert auf das Presse und Medienrecht. Seine Zusatzausbildung zum zertifizierten Mediator befähigt ihn zur zielführenden Krisenkommunikation. Desweiteren ist er als staatlich Gütestelle anerkannt und kann in laufenden Verfahren in kürzester Zeit dafür sorgen, vollstreckbare Vergleiche und Vereinbarungen abzuschließen.
Wir arbeiten mit einem Netzwerk an Spezialisten zusammen, die im Hintergrund ihre Arbeit für unsere Mandanten verrichten.
Rechtssichere Arbeit
Als Rechtsanwälte arbeiten wir nach den strengen Regelen unserer Gesetze und können bereits beim ersten Kontakt abschätzen, welche Maßnahmen rechtssicher und nachhaltig umgesetzt werden können.
Der Google-Algorithmus lässt sich nicht überlisten. Verlinkungen zu namhaften Seiten wie dem Spiegel, dem Manager-Magazin oder der Bild-Zeitung lassen sich erfahrungsgemäß nicht verdrängen. Da müssen andere Mittel eingesetzt werden.
Wir sorgen in solchen Fällen mit rechtlichen Mitteln dafür, dass die Inhalte gelöscht werden, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt. Wenn das nicht geht, wenden wir uns an Google und fordern die Deindexierung / Auslistung / Blockierung der Suchergebnisse, die auf die schädlichen Inhalte verlinken, die bei der Eingabe des Namens in der Google Suche erscheinen.
Viele Einträge und Suchergebnisse können nicht direkt gelöscht werden. Dies kann sich im Laufe der Zeit ändern. Liegt die Tat, über die rechtmäßig berichtet wurde lange zurück, kann sich ein Recht auf Vergessen entwickeln, auf das sich die Betroffenen berufen können. Auch die Sach- und Rechtslage kann sich zugunsten der Mandanten ändern. So können Artikel und Beiträge, die früher zulässig waren, heute unzulässig sein. Dies betrifft meist Berichte über vergangene Strafverfahren und Straftaten. Es lohnt sich also, den eigenen Fall kontinuierlich im Auge zu behalten. Wir arbeiten mit Dienstleistern zusammen, die hierfür eigene Monitoring-Tools entwickelt haben, um das komplette Internet (auch das Dark-Net) zu überwachen. Wir vermitteln gerne den Kontakt, wenn Sie hier Hilfe benötigen.
Wir arbeiten mit Profis zusammen, die für unsere Mandanten das Internet scannen. Mehr als 300 Millionen Quellen werden überwacht, um die Marke, den guten Ruf und die Produkte und Dienstleistungen unserer Mandanten zu schützen. Mit unseren Partnern wird das öffentliche Internet (clearweb) ebenso überwacht wie auch der nicht-öffentliche Bereich des Internet (darknet).
So verpassen unsere Mandanten nichts und können sogar proaktiv tätig werden, da bereits Stimmungen im Internet erkannt werden, die in Negativeinträgen münden können. Dies geschieht durch intelligente Datennutzungen hochkomplexer Monitoring-Tools, denen namhafte Unternehmen täglich vertrauen.
Unsere Mandanten werden maximal abgesichert und sparen Zeit und Geld, da wir die Reportings direkt zugestellt bekommen und rechtlich auswerten können.
So schützen wir Ihre Marke, Ihre Produkte, Ihre Dienstleistungen und selbstverständlich auch Ihren guten Ruf.
Ihr Profit des guten Rufs:
Wenn auch Sie wieder ruhig schlafen und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren wollen, dann kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen helfen.
Wir verstehen uns als nachhaltige Berater im digitalen Reputationsschutz für Unternehmen und Persönlichkeiten.
Fokus: Unternehmen und Persönlichkeiten, die insbesondere in der digitalen Welt stattfinden und einen tadellosen Ruf haben und behalten wollen (Beispiele: Health & Care, Ärzte, Finanzsektor, Lebensmittelindustrie, Politiker, Prominente, Tech-Branche, Science, Automobilbranche, Immobiliensektor).
Ambition: Nachhaltiger Schutz des tadellosen Rufs unserer Mandanten und Unternehmensmarken auch im digitalen Raum
digitaler Raum: Facebook, Instagram, Twitter, YouTube, Google-Suche, Foren. Blogs, Online-Nachrichten, Bewertungsportale
Reputationsschutz im Zeitalter der digitalen Medien: präventiv, ganzheitlich, digital
Bei uns steht der Mandant und dessen Wünsche im Fokus unserer Arbeit. Unser Ziel ist es, den digitalen Ruf unserer Mandanten nachhaltig zu schützen. Die Entwicklungen des digitalen Zeitalters haben wir verinnerlicht. Wir leben das Internet und verstehen die eigenen Gesetzmäßigkeiten dieses Universums. Wir beachten die Funktionsweise von Algorithmen und überlegen, ob und wie uns das Recht im konkreten Fall behilflich sein kann. Juristische Angriffe auf die Presse sehen wir dabei meist als überholtes Ultima Ratio Werkzeug an. Im Blickpunkt steht bei uns die Kommunikation mit der Gegenseite, die zum Gesprächspartner werden soll. Scheitern die Gespräche, greifen wir auch auf die "altbewährten" Mittel zurück.
Eine direkte Konfrontation mit der Presse erweist sich erfahrungsgemäß nicht immer als sehr nachhaltig. Rechtswidrige Berichterstattung sollte unter allen Umständen vermieden werden. Da stimmen wir zu. Eine direkte Konfrontation kann erfahrungsgemäß zu Eskalationen führen, die in teuren Klagen enden - spätestens dann ist auch die breite Öffentlichkeit informiert. Gerichtliche Verfahren sind in der Regel langwierig, teuer, ineffizient und somit nicht mehr zeitgemäß. Ebenso verhält es sich mit den Instrumentarien der anlogen Welt. Beispiel: Die Gegendarstellung. Im Zeitalter der analogen Welt war die Gegendarstellung ein beliebtes Mittel, um dem interessierten Leser die eigene Sicht der Dinge darzulegen. Früher gab es keine Suchmaschinen. Heute führt eine Gegendarstellung in der Regel dazu, dass der angegriffene Inhalt über die Gegendarstellung wieder präsent und abrufbar wird. Hierfür sorgen Algorithmen. Ein Bärendienst also für den Mandanten.
Es gibt neben den klassischen juristischen Werkzeugen neue Methoden der Kommunikation, die minimalinvasive Folgen haben und erfahrungsgemäß ebenso zum Ziel führen, meist sogar schneller. Der Vorteil: Unsere Mandanten begegnen unseren Gesprächspartnern auf Augenhöhe, ohne dass die Parteien dabei ihr Gesicht verlieren müssen. So kann auch für die Zukunft eine wohlwollende Berichterstattung geebnet werden, die über den aktuellen Fall hinausgeht. Aus "Gegnern" werden Partner. Die digitalen Medien bieten dabei die Möglichkeiten, die in der analogen Welt noch unvorstellbar waren. Wir setzen dies für Sie um. Nachhaltig und smart.
In der Regel nehmen wir Kontakt zur Presse oder anderen Organen auf, bevor es zu einer Veröffentlichung kommt. Man redet miteinander. Im Rahmen dieser Kommunikation können die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit festgezurrt werden. In diesen Gesprächen werden wechselseitige Rechte und Pflichten geklärt und unsere Mandanten bekommen die Möglichkeit zu einer umfassenden Stellungnahme, bevor es zu einer Veröffentlichung kommt. Dies hat den Vorteil, dass die zu publizieren Vorwürfe geprüft werden können und man gemeinsam eine Strategie ausarbeiten kann.
Im Idealfall verabschieden sich unsere Mandanten von der Presse mit einem Handschlag und nicht mit einem unkontrollierbaren Paukenschlag, der weiteren Schaden verursacht.
Reaktive Maßnahmen:
Führen die minimalinvasiven Schritte nicht zum gewünschten Ziel, greifen wir auf den Einsatz der klassischen Werkzeuge (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage) zurück und führen unsere Mandanten auf dem "klassischen Weg" zum Ziel.
Im Gegensatz zum gesprochenen Wort ist die digitale, negative Publicity nachhaltig und jederzeit weltweit abrufbar. Wir kümmern uns persönlich um die Überwachung der Internetprofile unserer Mandanten, wenn dies gewünscht wird. Kommt es zu einem Rechtsverstoß durch einen neuen Eintrag oder Kommentar, werden wir umgehend tätig.
„Schwer ist's, einen guten Ruf zu gewinnen, noch schwerer ihn zu verdienen, und am schwersten, ihn zu bewahren.“ - Friedrich Martin von Bodenstedt - (1819 - 1892), deutscher Philologe, Übersetzer und Intendant in Meiningen
Unternehmen mit einer hohen Reputation gelten als seriös, vertrauenswürdig und zuverlässig. Die Schaffung einer positiven Reputation dauerte früher oftmals Jahrzehnte, was schon im biblischen Zeitalter erkannt wurde.
Heute geht dies Dank Bewertungsportalenwiekununu, Jameda oder Yelpund den Social Media Networks wie Facebook, YouTube und Twitter weitaus schneller. Über Google und Facebook können mittlerweile auch Bewertungen abgegeben werden, die für jeden sichtbar sind, der nach Produkten, Dienstleistungen oder nur nach der Anfahrt zu einem Unternehmen sucht. Die Google-Bewertungen und Facebook-Bewertungen haben eine enorme Reichweite und stellen für die betroffenen Unternehmen eine besondere Herausforderung dar, da die Betreiber in den USA sitzen. Dennoch gibt es rechtliche Möglichkeiten, Google- oder Facebook-Bewertungen zu entfernen oder abändern zu lassen.
Aber auch der Verlust des guten Rufs kann durch das Internet umso schneller eintreten. Wer sich über ein Unternehmen informieren will, schaut im Internet nach. Kurz „googlen“ und schon erfährt der Interessierte, wie es um die Reputation des Unternehmens bestellt ist – selbst dann, wenn er gar nicht auf der Suche nach entsprechenden Bewertungen ist. Die Bewertungen werden den Suchenden durch die Suchmaschinen oder Portale aufgedrängt – sichtbar vor allen anderen Informationen. Ob die Inhalte dann stimmen oder nicht – der erste Eindruck ist geschaffen.
Das wissen mittlerweile auch die Kunden der Unternehmen ebenso wie deren Konkurrenten oder die Medien – und dies wird schamlos ausgenutzt. Hass, Habgier und Fehlinformationen führen dann zu Reputationsbedrohungen, die nachhaltigen Schaden anrichten können. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Shitstorm gegen das Unternehmen, der zu irreparablen Schäden führen kann.
Grundsätzlich kann der gute Ruf eines jeden Unternehmens im Internet angegriffen werden. Durch die Entstehung branchenspezifischer Bewertungsplattformen haben sich in den letzten Jahren jedoch Hochrisikogruppen entwickelt, deren guter Ruf permanent im Internet angegriffen wird. Hierzu zählen - neben vielen anderen auch - die Arbeitgeber, Ärzte, die Gastronomie, der Autohandel, der Immobiliensektor, die Finanzbranche, die Touristikbranche sowie der Gesundheitssektor (Health, Care & Beauty) in besonderem Maße. Das ist nachvollziehbar. Auf der einen Seite geht es um Existenzen (Arbeitgeber) auf der anderen Seite um das genaue Gegenteil: Entspannung, Urlaub und Wohlbefinden – die emotionale Ebene. In diesen Sektoren ist die Hemmschwelle gering, unsachliche Kritiken zu üben oder gar gezielte Rufmordkampagnen zu starten.
Der gute Unternehmensruf wird im Internet von verschiedenen Gruppierungen bedroht. Die Anlässe sind oft marginal. Ein kleiner „Fehler“ oder eine gefühlte unzumutbare Wartezeit reicht aus, um eine Diffamierungskampagen loszutreten.
Unzufriedene Kunden, Mitbewerber, ehemalige Mitarbeiter, Journalisten oder Blogger sind heute mit einfachsten Mitteln in der Lage, die Reputation der Unternehmen anzugreifen und zu schädigen. Das Internet hilft ihnen dabei. Die negativen Einträge, Bewertungen und Kommentare werden auf branchenspezifischen Bewertungsplattformen, in Foren, auf Blogs oder in den Sozialen Medien platziert - abrufbar und einsehbar für Jedermann. Insbesondere über die Social Networks wie Facebook, Twitter, YouTube, und Instagram werden die rufschädigenden Inhalte sodann verteilt und nachhaltig im Internet „konserviert“. Da die wenigsten Inhalte gelöscht werden bleiben die Einträge und Bewertungen über Online-Archive auf Dauer abrufbar.
Der gute Ruf eines Unternehmens, der oftmals über Jahrzehnte aufgebaut wurde, kann dann somit innerhalb kürzester Zeit zerstört werden, wenn die Reputationsrisiken nicht rechtzeitig erkannt werden. Doch selbst wenn die Unternehmen verantwortungsvoll und gehaltvoll kommunizieren drohen Reputationsangriffe, die nicht geduldet werden müssen.
Droht eine nachhaltige Rufschädigung, dann sollten die betroffenen Unternehmen rechtliche Hilfe in Betracht ziehen, um den guten Ruf auch künftig abzusichern. Es reicht in der Regel nicht aus, die diffamierenden Inhalte lediglich beseitigen zu lassen, da die Wiederholungsgefahr bestehen bleibt. Diese muss minimiert werden, um wiederholte Rufschädigungen durch den gleichen Täter zu unterbinden.
Wir praktizieren in unserem Hause ein mehrstufiges Verfahren, wenn es um den Schutz des guten Rufs im Internet für Unternehmen geht. Welche Rechtsmittel zum Einsatz kommen wird sodann im jeweiligen Einzelfall nach Abstimmung mit der Mandantschaft bestimmt.
In der Regel mahnen wir den Schädiger der Reputation kostenpflichtig ab und fordern diesen auf, das Verhalten umgehend einzustellen und auch für die Zukunft zu unterlassen. Zudem verlangen wir für unsere Mandanten die Erstattung der Kosten, die durch unser Zutun fällig wurden. Erfahrungsgemäß lassen sich die meisten Reputationsstörungen auf diese Weise schnell und effektiv beseitigen.
Es kommt in der Praxis immer wieder vor, dass der Rufschädiger - trotz Abmahnung - das rechtsverletzende Verhalten nicht abstellt. In diesen Fällen beantragen wir für unsere Mandanten den Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht, wenn die Sache dringlich ist und ein weiteres Abwarten für den Mandanten unzumutbar ist. Die Kosten für das Verfahren des Eilrechtsschutzes muss der Schädiger im Falle eines schuldhaften Verstoßes zahlen.
Führt weder eine Abmahnung noch eine einstweilige Verfügung zur Beseitigung der Rufschädigung, so kann der Rufschädiger u.a. auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.
Da in Deutschland nicht nur die Täter einer Rufschädigung, sondern auch die Störer haften, kommt in vielen Fällen auch das sogenannte „Notice and Take Down“-Verfahren zum Einsatz. Der Störer wird dann darüber in Kenntnis gesetzt, dass in seinem Einflussbereich Inhalte zum Abruf bereitgehalten werden, die rufschädigend für unsere Mandanten sind. Mit Zugang dieser Information haftet der Störer dann. Das Verfahren kommt in der Regel zur Anwendung, wenn der Rufschädiger die schädigenden Inhalte auf fremden Seiten platziert, bspw. auf Bewertungsportalen, in Foren oder in den Social Medias.
Bewertungen im Internet werden für Unternehmen immer wichtiger und sollten stetig überwacht werden, da die speziellen Bewertungssysteme im Internet immer häufiger für Rufschädigungen missbraucht werden.
In der Praxis des rechtlichen Reputationsschutzes befassen wir uns sehr häufig mit rufschädigenden Bewertungen im Internet. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Verbreitung unwahrer Tatsachen oder Äußerungen, die diffamierenden Charakter haben.
Betroffen von negativen Bewertungen sind insbesondere Hotels, Restaurants, Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Arbeitgeber, Tourismusverbände-/ Orte, Kommunen und Behörden, die im Internet bewertet oder kommentiert werden.
Die bekanntesten branchenspezifische Bewertungsportale in diesem Zusammenhang sind kununu, Jameda und Sanego und Yelp. Daneben werden die oben genannten Gruppen auch auf Facebook, Amazon, Ebay oder über Google bewertet.
Für Unternehmer, die auch als Privatpersonen in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden, bieten wir die Möglichkeit, Einträge und Inhalte aus den Suchergebnislisten der Google-Suchmaschine entfernen zu lassen. Als eine der ersten Kanzleien Deutschlands haben wir im Jahr 2014 einen Löschantragkonzipiert, der behilflich ist, um den Erstkontakt zu Google herzustellen, wenn eine Löschung von Inhalten beabsichtigt wird. Folgt Google dem Antrag nicht, ist fachanwaltliche Hilfe zu empfehlen. Aktuell führen wir für verschiedene Mandanten bundesweit Löschungsklagen gegen die Google Inc. und gegen die Google Germany GmbH.
Kommentare, Videos und Beiträge auf Facebook verbreiten sich rasend schnell und können den Ruf von Unternehmen und Einzelpersonen zerstören. Wir sorgen für die Sperrung von Nutzerkonten und die Löschung von Beiträgen, Kommentaren oder Videos und schützen das Ansehen unserer Mandanten vor Diffamierungen. Unsere Mandanten freuen sich, wenn sie von Facebook mitgeteilt bekommen:
Aufgrund dieser Beschwerde ist der von Ihnen gemeldete Inhalt in Deutschland nicht mehr zugänglich.
Unser Ziel ist die weltweite Löschung oder Sperrung der Inhalte, wenn die Rechte unserer Mandanten verletzt werden. Das ist nicht in allen Fällen möglich. Aber auch die deutschlandweite oder europaweite Sperrung und Löschung kann den Reputationsschaden eindämmen.
Seitenbetreiber haften, wenn sie Kenntnis von einer Rufschädigung erhalten (notice & take down). Wir nehmen für unsere Mandanten Kontakt mit den Betreibern von Internetseiten, Blogs, Foren oder Social Media Netzwerken auf und sorgen dafür, dass die rufschädigenden Inhalte offline genommen oder abgeändert werden. Seitenbetreiber, Onlineportale und Plattformen zählen hier zu unseren Mandanten und Gegnern.
Kommt es zu Rufmordkampagnen gehen wir sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich gegen den Täter als auch ggfls. gegen die Seitenbetreiber vor, die die Inhalte zum Abruf bereithalten.
Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, Behörden und Parteien, die Opfer von Rufmordkampagnen im Internet wurden.
Kritische Berichterstattungen sind in einer pluralistischen Gesellschaft gewollt. Werden im Rahmen einer kritischen Berichterstattung jedoch unwahre Tatsachen verbreitet oder bezweckt die Berichterstattung einzig die Rufschädigung des Unternehmens, dann gehen wir für unsere Mandanten dagegen vor. Personen des Öffentlichen Lebens sind hiervon in besonderem Maße betroffen wie auch Unternehmen.
Es braucht in der heutigen Zeit nicht viel, um Opfer eines Shitstorms zu werden. Wichtig ist es für die betroffenen Unternehmen dann, von Anfang an richtig zu reagieren, um eine Ausuferung des Shitstorms zu vermeiden und kein Öl in das Feuer zu gießen.
In den Sozialen Medien hat sich die Durchführung des Counter Speech als probates Mittel erwiesen, eine Eskalation zu verhindern. Wir beraten die betroffenen Unternehmen und übernehmen auch die „Gegenrede“, wenn dies angebracht erscheint. Wenn „alle Stricke reißen“, stehen wir unseren Mandanten aber auch selbstverständlich mit unserer rechtlichen Expertise zur Seite, um den guten Ruf zu schützen und den Rufschaden zu kompensieren.
Wir beraten im Bereich der digitalen Öffentlichkeitsarbeit Unternehmen und Behörden, speziell zu den Herausforderungen, die das Internet und die Sozialen Medien mit sich bringen. Zudem bieten wir ein spezielles Seminar zum Reputationsschutz und Reputationsmanagement an.
Zu unseren Mandanten im Bereich Reputationsschutz und Reputationsmanagement zählen Unternehmen, Non-Profit-Organisationen, Behörden, Personen des öffentlichen Lebens und Parteien.
Ich lege großen Wert auf einen respektvollen und achtsamen Umgang mit allen Beteiligten. Trotz aller Streitigkeiten und Widrigkeiten ist es mir ein Anliegen, keinen Scherbenhaufen bei der Rechtsdurchsetzung zu hinterlassen. Dies wäre nicht im Sinne einer nachhaltigen Beratung und Führung der Mandantschaft.
Kontaktieren Sie mich. Ich verhelfe Ihnen gerne zu einem nachhaltigen Schutz Ihres guten Rufs.
"Eine respektvolle und anständige Kommunikation ist keine Frage des Mediums, sondern des Anstandes"
Karsten Gulden – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht - 2015+2019
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator
Karsten Gulden, LL.M. Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und zertifizierter Mediator