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Werbung mit Promis
was ist erlaubt?

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Nicht selten wird in der Werbung das Gesicht oder der Name eines Prominenten dazu genutzt, das beworbene Produkt bei den Kunden bekannter und beliebter zu machen.

Nicht selten wird in der Werbung das Gesicht oder der Name eines Prominenten dazu genutzt, das beworbene Produkt bei den Kunden bekannter und beliebter zu machen.

Models, Schauspieler oder Sportler sind aus der Werbewelt nicht mehr wegzudenken.

Die Werbung mit einem Prominenten ist unproblematisch, wenn dieser mit der Werbekampagne einverstanden ist und zuvor seine Einwilligung erklärt hat.

Aber nicht immer wird der Promi gefragt, bevor sein Name oder Bild für Werbezwecke genutzt wird. Diese Fälle landen dann oft vor Gericht und das kann teuer werden.

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Ansprechpartner

Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

[email protected]
+49-6131-240950

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