<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
BGH bejaht Haftung eines Senders für Weiterverbreitung eines Videos auf YouTube durch Dritte bei einer rechtswidrigen Filmberichterstattung. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen.
Die Bild-Zeitung wurde vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldentschädigung verurteilt, da sie fälschlicherweise über angebliches "Sex-Mobbing" berichtet hatte.
Durfte Neymar die Chatverläufe und Bilder veröffentlichen? Ergebnis: Die Veröffentlichung des Chatverlauf und der intimen Bilder durch Neymar war unzulässig.