<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
Marketing Agenturen ist es verboten, die Löschung von negativen Google Bewertungen am Markt anzubieten. Die rechtliche Überprüfung einer Bewertung und die rechtliche Durchsetzung der Löschung einer Bewertung ist eine Rechtsdienstleistung.
Die Löschung ist grundsätzlich auf die mitgliedstaatlichen Versionen beschränkt. Eine weltweite Löschung von Suchergebnissen kann jedoch im Einzelfall zulässig sein.
Am 14. November 2019 entscheidet der Bundesgerichtshof darüber, ob den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen Produkts für Bewertungen des Produkts durch Kunden eine wettbewerbsrechtliche Haftung trifft.
Die Google LLC kann in Deutschland verklagt werden. Keine Klagen an die Google Germany GmbH zustellen. Die Google LLC mit Sitz in den USA ist zuständig.