<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
Das OLG Celle hat entschieden, dass die Pflicht zur Löschung von Inhalten von einer Webseite auch die Überprüfung umfasst, ob diese Inhalte nach der Löschung noch über Google auffindbar sind.
Was darf ein Bürgermeister bzw. eine Bürgermeisterin sagen und was nicht? Aussage als Werturteil und Amtliche Äußerungen müssen sachlich und neutral sein.
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Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung der Streitwert beläuft sich auf 100.000 € Facebook muss nach dem BGH den Prüf- und Mitwirkungspflichten nachkommen.
Das LG Lübeck hat Google dazu verurteilt, es zu unterlassen, eine 1-Sternbewertung ohne jeglichen Text zu verbreiten bzw. öffentlich zugänglich zu machen.