<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
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Klage gegen Facebook wegen Rufschädigung der Streitwert beläuft sich auf 100.000 € Facebook muss nach dem BGH den Prüf- und Mitwirkungspflichten nachkommen.
Das LG Lübeck hat Google dazu verurteilt, es zu unterlassen, eine 1-Sternbewertung ohne jeglichen Text zu verbreiten bzw. öffentlich zugänglich zu machen.
Sollte man Instagram Follower kaufen, ist dies wettbewerbswidrig. Der Kauf der Fake-Follower, verstößt außerdem in der Regel gegen die AGB von Instagram.