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Schadensersatz gegen Journalisten wegen Pressebericht?

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Schadensersatz nach Kündigung wegen Presseberichterstattung
Rechte und Handlungsempfehlungen für Betroffene und Journalisten

Die Veröffentlichung kritischer oder aufsehenerregender Berichte kann erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen haben. Besonders dramatisch wird es, wenn die öffentliche Berichterstattung zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt. Doch in einigen Fällen besteht die Möglichkeit, Schadensersatz geltend zu machen. Dieser Beitrag klärt über die rechtlichen Rahmenbedingungen auf und gibt praktische Handlungsempfehlungen für Betroffene und Journalisten.

Rechtslage: Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sowie der allgemeine arbeitsrechtliche Schutz vor willkürlichen oder diskriminierenden Kündigungen. Wird eine Person aufgrund negativer Berichterstattung entlassen, können sich verschiedene rechtliche Ansprüche ergeben:

Schadensersatz nach § 823 BGB (Schutz der Persönlichkeit): Falls eine Berichterstattung zu einer unwahren oder verzerrten Darstellung geführt hat und die Kündigung darauf basiert, kann der Arbeitgeber oder das Medium unter Umständen haftbar gemacht werden.

Anspruch auf Unterlassung und Widerruf: Bei unwahren oder verzerrten Darstellungen kann eine Gegendarstellung, Richtigstellung oder sogar ein Widerruf der Berichterstattung erwirkt werden.

Best Practices für Journalisten

Um rechtliche Auseinandersetzungen und Schadensersatzforderungen zu vermeiden, sollten Journalisten folgende Grundsätze beachten:

Sorgfältige Recherche: Vor der Veröffentlichung kritischer Inhalte sollten stets mehrere Quellen geprüft und Betroffene um eine Stellungnahme gebeten werden.

Objektivität bewahren: Wertende oder spekulative Darstellungen sollten vermieden werden, insbesondere wenn sie sich negativ auf die berufliche Zukunft einer Person auswirken können.

Persönlichkeitsrechte achten: Die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Schutz der individuellen Rechte ist essenziell, insbesondere bei nicht öffentlichen Personen.

Korrekturen ermöglichen: Falls sich eine Berichterstattung als fehlerhaft herausstellt, sollte zeitnah eine Richtigstellung, Ergänzung oder Klarstellung veröffentlicht werden.
 

Fazit

Die Kündigung aufgrund eines Presseberichts kann für Betroffene existenzbedrohend sein, aber sie sind dem nicht schutzlos ausgeliefert. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte umgehend rechtliche Beratung einholen, um die Kündigung anzufechten oder Schadensersatz geltend zu machen. Für Journalisten bedeutet dies, mit besonderer Sorgfalt zu arbeiten, um unnötige Rechtsrisiken und existenzgefährdende Konsequenzen für die Betroffenen zu vermeiden. Eine transparente, faire und gut recherchierte Berichterstattung schützt nicht nur die Reputation der Medien, sondern auch die Rechte der Beteiligten.

gulden röttger rechtsanwälte

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Karsten Gulden, LL.M. Medienrecht

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Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht LL.M. und Mediator

Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.
Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.

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