Berichterstattung über Strafverfahren zulässig
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Presse über eine strafrechtliche Verurteilung berichten darf, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Gewinnen Sie einen Einblick in die Arbeitsweise und Expertise der erfahrenen Rechtsanwälte der inhabergeführten Medienkanzlei gulden röttger Rechtsanwälte aus Mainz. Wir berichten hier über aktuelle Fälle aus unserer Kanzlei und kommentieren aktuelle Themen aus unseren Kerngebieten: Presserecht & Reputationsschutz sowie Urheberrecht & Social-Media-Recht.
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Presse über eine strafrechtliche Verurteilung berichten darf, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Google-Suchergebnisse: Hat man ein Recht auf Vergessenwerden im Internet?
fehlender Hinweis auf Rechtskraft - Unterlassungsanspruch ja oder nein?
Das Landgericht Köln hat Stellung zur Zulässigkeit der Presse- und Medienberichterstattung im Zusammenhang mit prominenten Todesfällen bezogen und dabei klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse der Presse und Medien die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Familienangehörigen überwiegt, wenn zutreffend und sachlich berichtet wird.
Journalistin kämpft für ihre Glaubwürdigkeit und siegt vor Gericht: Renommierte Tageszeitung verklagt Unternehmer wegen falscher Behauptungen.
Negative Berichte über Internetplattformen können zur einer Ehrverletzung führen und mit einer einstweiligen Verfügung beanstandet werden.
Google muss Bewertungen eines Restaurants löschen, wenn die Bewertungen nicht von Gästen stammen.
"Versandkosten Wucher" BGH erlaubt eBay Bewertung. Die Meinungsfreiheit kann nicht durch AGB einschränkt werden, wenn es um Bewertungen geht.
Schadensersatz wegen einer Kündigung nach einem Pressebericht wird selten gezahlt. Klagen haben oft keine Aussicht auf Erfolg, wie ein aktueller Fall aus unserer Kanzlei zeigt.
Täter muss 5000 € Geldentschädigung an minderjährige Mädchen zahlen, die er über Instagram um die Übersendung von Nacktbildern erpresste.