<p>Karsten Gulden ist Rechtsanwalt & Mediator; Mitgründer und Gesellschafter der Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte, <strong><a href="t3://page?uid=29" title="Karsten Gulden Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht">Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</a></strong> seit 2009, Wahlfachprüfer beim Justizministerium Mainz/Rheinland-Pfalz und Mitglied im NetzDG-Prüfausschuss der FSM.<br /> Zudem ist er ein Familienmensch, der das Klettern, die Berge & das Campen liebt. Die meiste freie Zeit verbringt er mit der Familie & den Pferden in freier Natur.</p>
Die Unterlassungsklage eines Arztes gegen einen Verlag wegen einer Berichterstattung über einen Arzthaftungsprozess wurde abgewiesen. Das Gericht urteilte, das die Pressefreiheit überwiegt.
Für einen renommierten Verlag konnten wir eine Schadensersatzklage in Höhe von 30.000 € wegen einer Berichterstattung abwehren. Eine Kreditgefährdung wurde nicht angenommen.
Das Landgericht Wiesbaden verbietet die Behauptung, ein Politiker habe eine minderjährige sexuell belästigt. Das einstweilige Verfügungsverfahren endete mit einem Urteil zugunsten des Politikers.
Nutzer von sozialen Medien, aber auch Inhalteanbieter, die nicht schnell genug darauf reagieren, können hier die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten.
Im nachfolgenden Artikel erklären wir die Schlussanträge, die der Generalanwalt des EuGH zu der Frage gestellt hat, wann Suchergebnisse aus der Google-Suche entfernt werden müssen, wenn nicht feststeht, ob die Informationen, auf die verlinkt wird, der Wahrheit entsprechen oder nicht.
Jameda - ein Bewertungsportalen auf dem Ärzt*innen bewertet werden können - wurde oft verklagt und der Bundesgerichtshof hat bereits mehrere Urteile zu jameda gesprochen.